8361 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden folgende Instrumente des verbindlichen Gemeinschaftsrechts umgesetzt:

–      Richtlinie 2009/111/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG, 2006/49/EG und 2007/64/EG hinsichtlich Zentralorganisationen zugeordneter Banken, bestimmter Eigenmittelbestandteile, Großkredite, Aufsichtsregelungen und Krisenmanagement (ABl. Nr. L 302 vom 17.11.2009, S. 97)

–      Richtlinie 2009/83/EG der Kommission vom 27. Juli 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates mit technischen Bestimmungen über das Risikomanagement (ABl. Nr. L 196 vom 28.07.2009, S. 14) und

–      Richtlinie 2009/27/EG der Kommission vom 7. April 2009 zur Änderung bestimmter Anhänge der Richtlinie 2006/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich technischer Vorschriften für das Risikomanagement (ABl. Nr. L 94 vom 08.04.2009, S. 97),

wobei der Großteil der beiden letztgenannten Richtlinien in den einschlägigen Verordnungen der FMA umgesetzt werden soll.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Mit einstimmigem Beschluss wurde Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum den Verhandlungen mit beratender Stimme beigezogen.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Sonja Zwazl und Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender