8363 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz über einen bilateralen Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Die Finanzierung von IWF-Krediten zur Zahlungsbilanzunterstützung erfolgt vor allem auf der Basis der Summe der eingezahlten Quoten aller Mitgliedsländer. Darüber hinaus hat der IWF aber auch Zugang zu anderen Finanzquellen. Das sind vor allem die so genannten NAB (Neue Kreditvereinbarungen). Die NAB, an denen gegenwärtig 26 Länder teilnehmen, können derzeit 34 Mrd. SDR (39,04 Mrd. Euro) an den IWF vergeben, falls die für die Finanzhilfe an seine Mitglieder zur Verfügung stehenden Mittel des IWF nicht ausreichen sollten.

Die globale Rezession im Jahr 2008 und 2009 hat gezeigt, dass auf Grund der globalen Verflechtung der Handels- und Finanzströme der kurzfristige Liquiditätsbedarf des IWF für Zahlungsbilanzunterstützungen bei Wirtschaftseinbrüchen die derzeit zur Verfügung stehenden Mittel des IWF übersteigen könnte. Der Internationale Währungs- und Finanzausschuss (IMFC) - das Lenkungsgremium des IWF - hat daher bei der letzten Jahrestagung die auf Basis einer Initiative der G-20 geforderte Aufstockung der Mittel des IWF um bis zu 548,3 Mrd. Euro (750 Mrd. USD) begrüßt. Davon sollten bis zu 365,6 Mrd. Euro (500 Mrd. USD) über eine Aufstockung der NAB aufgebracht werden.

Bis zum in Kraft treten des Vertrages über die Aufstockung der NAB können noch einige Monate vergehen. Angesichts der unsicheren Wirtschaftslage haben daher diejenigen Mitgliedsländer der EU, die sich an den NAB beteiligen, gegenüber dem IWF zugesagt, zwischenzeitlich bilaterale Verträge mit dem IWF abzuschließen. Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird das Volumen des bilateralen Vertrages zwischen Österreich und dem IWF mit 2,18 Mrd. Euro festgesetzt. Es ist vorgesehen und im bilateralen Vertrag verankert, dass mit dem in Kraft treten des neuen NAB-Vertrages der bilaterale Vertrag gekündigt werden kann und der im bilateralen Vertrag festgelegte Kreditrahmen von 2,18 Mrd. Euro dann in den Betrag der neuen NAB eingerechnet bzw. übernommen wird.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender