8364 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität (Doppelbesteuerungsgesetz – DBG)

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die innerstaatliche Rechtsgrundlage geschaffen, über den Einzelfall hinaus gehende Maßnahmen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung auf der Grundlage der Gegenseitigkeit auch gegenüber solchen ausländischen Gebieten mit Steuerjurisdiktion, denen nach den Grundsätzen des Völkerrechts keine Völkerrechtssubjektivität zukommt, zu ergreifen. Damit ist gewährleistet, dass einerseits österreichische Unternehmen, die in wirtschaftlich interessanten ausländischen Gebieten dieser Art Investitionsentscheidungen planen, von der internationalen Doppelbesteuerung entlastet werden. Andererseits wirkt sich dieses Bundesgesetz auch positiv für Standortentscheidungen ausländischer Unternehmen aus, die vom Standort Österreich aus derartige Auslandsinvestitionen planen, oder – bezogen auf Unternehmen des jeweiligen betroffenen ausländischen Gebiets – in Österreich Investitionen vorzunehmen beabsichtigen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 22. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Reinhard Todt.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Reinhard Todt gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                                  Reinhard Todt                                                                    Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender