8365 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. Nr. L 302 vom 17.11.2009, S. 1) (Ratingagenturenvollzugsgesetz – RAVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird

Die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen, die mit 7. Dezember 2009 in Kraft trat, führt in der Gemeinschaft ein neues Aufsichtssystem für Ratingagenturen ein. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates fügt diesbezüglich jene Bestimmungen in das österreichische Recht ein, die notwendig sind, damit die EG-Verordnung in Österreich wirksam werden kann. Dementsprechend muss insbesondere eine zuständige Behörde, die an dem in der EG-Verordnung vorgesehenen Aufsichtssystem im Interesse des österreichischen Finanzmarktes mitwirkt, benannt werden. Überdies müssen gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die EG-Verordnung und die für einen wirkungsvollen Vollzug notwendigen sonstigen begleitenden Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften vorgesehen werden.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                              Inge Posch-Gruska                                                                Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender