8366 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzierungsgesetz, das Bundeshaushaltsgesetz und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird das Bundesfinanzierungsgesetz, das das Schuldenmanagement der Republik Österreich regelt und organisatorische wie auch risikobezogene Regeln für die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) beinhaltet, im Lichte der Vorschläge des Rechnungshofes, der Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Finanzmanagement des Bundes“ und aktueller Marktentwicklungen adaptiert werden und § 65a Bundeshaushaltsgesetz bezogen auf die Tätigkeit des Bundesministeriums für Finanzen und der ÖBFA, ergänzt werden. Ferner werden die Bestimmungen über das Finanz- und Beteiligungscontrolling ergänzt.

Hinsichtlich der Artikel 2 und 3 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates steht dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht zu.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Inge Posch-Gruska.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrätin Inge Posch-Gruska gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                              Inge Posch-Gruska                                                                Johann Kraml

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender