8368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem zur Durchführung des Vertrags von Lissabon das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesverfassungsgesetz, mit dem besondere Bestimmungen für die Neuermittlung der Verteilung von nach der Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments 2009 zu vergebenden Mandaten durch die Bundeswahlbehörde erlassen werden, geändert werden (Lissabon-Begleitnovelle)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates, dem ein Gesetzesantrag des Bundesrates betreffend Lissabon-Begleitnovelle im Sinne des Art. 41 Abs. 1 B-VG zugrunde liegt, beinhaltet bei einer Einbringung einer Subsidiaritätsklage eine Gleichstellung des Bundesrates mit dem Nationalrat. Beide Kammern können jeden Gesetzgebungsakt der EU wegen eines Verstoßes gegen das Subsidiaritätsprinzip beim Europäischen Gerichtshof anfechten. Gleichzeitig werden etwaige bindende Vorgaben der Länderkammer für die Verhandlungsposition Österreichs bei EU-Vorhaben mehr Gewicht erhalten. Um Bedenken der Länder Rechnung zu tragen, sieht der gegenständliche Beschluss des Nationalrates eine Verpflichtung des Bundesrats vor, im Rahmen von Subsidiaritätsprüfungsverfahren eingelangte Stellungnahmen der Landtage in Erwägung zu ziehen und die Landtage über beschlossene Subsidiaritätsrügen zu unterrichten.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Mag. Muna Duzdar, Mag. Gerald Klug und Franz Perhab. Als Auskunftspersonen wurden Herr Mag. Nicolaus Drimmel vom Gemeindebund und Herr Dr. Johannes Schmid vom Städtebund beigezogen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                                    Josef Saller                                                                        Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender