8370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Signaturgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden in der Praxis auftretende Probleme beseitigt: Bei der Einstellung der Tätigkeit eines Zertifizierungsanbieters (ZDA) ist derzeit nicht gewährleistet, dass die bereits verwendeten Zertifikate von einem anderen ZDA weitergeführt werden. In Zukunft wird im Fall der Einstellung der Tätigkeit eines ZDA der Widerruf der bereits in Verwendung befindlichen qualifizierten Zertifikate nur dann zulässig sein, wenn deren Weiterführung nicht im öffentlichen Interesse liegt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Wolfgang Beer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                                    Josef Saller                                                                        Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender