8371 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948 und das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden die Bestimmungen über die Anrechnung von Vordienstzeiten bei der Gehaltseinstufung von öffentlich Bediensteten an ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs angepasst. Nachdem es laut EuGH unzulässig ist, Dienstzeiten, die vor dem 18. Lebensjahr zurückgelegt wurden, bei der Festlegung des Vorrückungsstichtags generell nicht zu berücksichtigen, wurden die entsprechenden Bestimmungen im Gehaltsgesetz nun adaptiert und das Kriterium des Lebensalters durch das Kriterium der Erfüllung der Schulpflicht ersetzt. Gleichzeitig wird der für die Vorrückung von der jeweils ersten in die jeweils zweite Gehaltsstufe maßgebliche Zeitraum von zwei Jahren auf fünf Jahre – bei entsprechender Anrechnung etwaiger Schulzeiten - verlängert. Damit wird eine für den Bund kostenneutrale Regelung sichergestellt. Das gilt auch für die Jubiläumszuwendungen, die für neu eintretende Bedienstete nun in der Regel künftig zwar früher anfallen, aber entsprechend reduziert werden. Ab 2011 gebührt BeamtInnen die sechste Urlaubswoche nicht mehr nach Erreichen von 25 Dienstjahren, sondern ab dem 43. Lebensjahr.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Wolfgang Beer und Edgar Mayer.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                                    Josef Saller                                                                        Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender