8377 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 9. Juli 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tierschutzgesetz geändert wird

Im Vollzug des Tierschutzgesetzes hat sich gezeigt, dass einige Formulierungen zu Auslegungsproblemen geführt haben. Dies betrifft insbesondere die örtliche Zuständigkeit der Behörden bei der Erteilung von Bewilligungen für Veranstaltungen.

Die Ausbildung von Hunden (ausgenommen Diensthunde) ist in der 2. Tierhaltungsverordnung nur ansatzweise und - im Hinblick auf die damit verbundene Problematik - unzureichend geregelt.

Weiters können derzeit Tierhaltungsverbote umgangen werden, weil eine Datenweitergabe zwischen den Behörden der einzelnen Bundesländer nicht vorgesehen ist. Auch fehlt die Möglichkeit Tierhaltungsverbote zu verhängen, wenn von einer Strafverfolgung wegen Tierquälerei nur auf Grund diversioneller Maßnahmen abgesehen wurde.

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 20. Juli 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Friedrich Hensler.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Friedrich Hensler gewählt.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 20. Juli 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 07 20

                               Friedrich Hensler                                                         Martina Diesner-Wais

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende