8397 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2010 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2009/44/EG zur Änderung der Richtlinie 98/26/EG über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und –abrechnungssystemen und der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten im Hinblick auf verbundene Systeme und Kreditforderungen bis zum 30. Dezember 2010 in das österreichische Recht umgesetzt werden muss.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden daher die Änderungen in der Richtlinie 2002/47/EG über Finanzsicherheiten in das österreichische Recht umgesetzt. Die Stammfassung dieser Richtlinie, die einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Verwertung von Finanzsicherheiten vorsieht, wurde im Finanzsicherheiten-Gesetz umgesetzt. Da der Anwendungsbereich der Finanzsicherheiten-Richtlinie auf Kreditforderungen ausgedehnt wurde, muss das Finanzsicherheiten-Gesetz entsprechend angepasst werden. Unter die Definition als „Finanzsicherheiten“ werden demnach neben Barsicherheiten und Finanzinstrumenten auch Kreditforderungen fallen, die als Sicherheiten bestellt werden. Nicht erfasst werden aber jene Kreditforderungen, bei denen der Schuldner ein Verbraucher oder ein KMU ist.

Der gegenständliche Beschluss sieht eine Ausdehnung des persönlichen Anwendungsbereichs auf juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften vor, sofern auf der anderen Seite ein professioneller Finanzmarktteilnehmer beteiligt ist.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Franz Eduard Kühnel und Franz Wenger sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Ing. Hans-Peter Bock gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 11 03

                           Ing. Hans-Peter Bock                                                         Monika Kemperle

                                    Berichterstatter                                                                         Vorsitzende