8435 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. November 2010 betreffend Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die fortschreitende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien durch Kinder und TäterInnen (Computerkriminalität) dazu beiträgt, dass Kinder zunehmend Opfer von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch sind. Aus diesem Grund ist es erforderlich, bestehende internationale Rechtsinstrumente zu ergänzen bzw. wirksamer zu gestalten.

Das gegenständliche Übereinkommen stellt daher eine wichtige Ergänzung zu den bereits bestehenden internationalen Rechtsverträgen, insbesondere im Bereich der Prävention von Sexualdelikten gegen Kinder, der Verfolgung der TäterInnen und dem Schutz und der Unterstützung von Opfern dar. Das Übereinkommen ist das erste internationale Rechtsinstrument, welches die verschiedenen Formen der sexuellen Ausbeutung und des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Straftat einstuft. Neben den häufigsten Verletzungen in diesem Bereich – u.a. Kinderprostitution, Kinderhandel, Kinderpornographie - bezieht sich die Konvention u.a. auch auf die Anwerbung eines Kindes im Internet für sexuelle Zwecke („grooming“) die Nötigung eines Kindes zur Betrachtung von pornographischen Darstellungen („corruption“) und auf Kindersextourismus.

Der gegenständliche Staatsvertrag ist gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend. Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Nationalrat hat weiters anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand beschlossen, dass gemäß Artikel 49 Absatz 2 B-VG die französische Sprachfassung durch Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundzumachen ist.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 15. Dezember 2010 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ferdinand Tiefnig, Hermann Brückl und Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.


Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 15. Dezember 2010 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2010 12 15

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende