8448 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den IV. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes (III-411-BR/2010 d.B.)

Der vorliegende Bericht trägt dem Umstand Rechnung, dass in § 28 Umweltmanagementgesetz verfügt wird, dass der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft alle vier Jahre über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung zu berichten hat.

EMAS, "eco-management and audit scheme", ein freiwilliges Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem auf gesetzlicher Basis, hilft Unternehmen und Organisationen, Emissionen zu reduzieren, ihre Umweltbilanz zu verbessern und Ressourcen sparsam einzusetzen. Zu den Kriterien, die EMAS-Organisationen erfüllen müssen, um das EMAS-Zeichen tragen zu dürfen, zählt auch die Veröffentlichung ihrer Umweltdaten. Die für die Registrierung von Organisationen und die Führung des entsprechenden Verzeichnisses zuständige Stelle ist der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft.

Im vorliegenden Bericht wird die Anwendung der EMAS-Verordnung im Berichtszeitraum 2006 - 2010 und die Entwicklung des Gemeinschaftssystems EMAS in Österreich dargestellt. Dies erfolgt in Form einer überblicksweisen Dokumentation der Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Gemeinschaftssystems in Österreich, der Mitwirkung Österreichs zur Weiterentwicklung von EMAS auf EU-Ebene sowie in Form eines weiteren Ausblicks auf die zukünftigen Entwicklungen.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 1. Februar 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Karl Boden.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum mit beratender Stimme.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Karl Boden gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 den Antrag, den IV. Bericht des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Anwendung der EMAS-Verordnung und die Vollziehung des Umweltmanagementgesetzes (III-411-BR/2010 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2011 02 01

                                     Karl Boden                                                                      Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender