8449 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Jänner 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gleichbehandlungsgesetz, das Gesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft, das Behinderteneinstellungsgesetz und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geändert werden

Laut dem aktuellen Einkommensbericht des österreichischen Rechnungshofes verdienten unselbständig erwerbstätige Frauen im Jahr 2007 durchschnittlich um 41% weniger als unselbständig beschäftigte Männer. Berücksichtigt man nur ganzjährig Vollbeschäftigte, beträgt der Einkommensunterschied immer noch 22%. Ökonomische Analysen zeigen, dass sich mehr als die Hälfte dieses Lohnunterschiedes nicht auf Grund unterschiedlicher beruflicher Merkmale von Frauen und Männern erklären lässt. Ein erklärender Faktor für diesen nicht zuordenbaren Rest bei Einkommensunterschieden ist unter anderem auch unzureichende Information über branchen- und ortsübliche Entlohnung.

Das Gleichbehandlungsgesetz differenziert derzeit zwischen den Diskriminierungsmerkmalen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Alter, sexueller Orientierung und Religion oder Weltanschauung in den Bereichen außerhalb der Arbeitswelt. Hier besteht ein Bedarf nach einer Angleichung des Schutzniveaus. Darüber hinaus haben die Erfahrungen bei der Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes gezeigt, dass auch sonstige Änderungen des materiellen Rechts und von Verfahrensvorschriften erforderlich sind.

Ziel ist es daher, eine Verbesserung der Einkommenstransparenz und des Instrumentariums zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie eine Erhöhung des Schutzniveaus gegen Diskriminierungen beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zu schaffen.

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 01. Februar 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Muna Duzdar, Inge Posch-Gruska, Anneliese Junker, Cornelia Michalke, Sonja Zwazl, Juliane Lugsteiner sowie die Ausschussvorsitzende Ana Blatnik.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.

Der Gleichbehandlungsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 01. Februar 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2001 02 01

                              Mag. Muna Duzdar                                                                  Ana Blatnik

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende