8452 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2011 gemäß § 9 LWG 1992 (III-414-BR/2010 d.B.)

Die Daten des Grünen Berichtes 2010, in dem die Einkommenssituation der Landwirtschaft über das Berichtsjahr 2009 dargestellt wird, weisen eine für die österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe äußerst negative Entwicklung auf. Stark gefallene Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte verbunden mit einer annähernd gleich hoch gebliebenen Ausgabensituation führten zu einem Einkommensrückgang von 28 Prozent auf 19.000 Euro je Betrieb. Die Förderungen und Leistungs­abgeltungen der öffentlichen Hand konnten die Einkommen noch einigermaßen stabilisieren. Damit zeigt sich einmal mehr, dass es durch eine kontinuierliche Weiterentwicklung der 1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen) im Zusammenspiel mit der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (Entwicklung des ländlichen Raums) gelingen kann, den österreichischen Betrieben ein planbares Wirtschaften zu ermöglichen.

 

Die Bundesregierung bekennt sich auf europäischer Ebene dazu, dass eine nachhaltige, multifunktionale und flächendeckende Landwirtschaft auch in Zukunft ein Schlüsselbereich der Gemeinschaftspolitik und damit des Gemeinschaftshaushalts sein muss. Den Rahmen für die Förderung und Leistungsabgeltung bildet dabei die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Vor allem in der 2. Säule ist es Österreich mit dem Programm für Ländliche Entwicklung in besonderem Maße gelungen, die vielfältigen Möglichkeiten der Leistungsabgeltung im Rahmen der GAP zu nutzen. Daneben müssen aber auch weiterhin ausreichend Mittel für die 1. Säule der GAP sichergestellt werden, die eine Grundabsicherung für die Landwirte darstellt, um die Bereiche Versorgungssicherheit, Sicherheit von Lebensmitteln, Umwelt- und Wasserschutz sowie Tierschutz auch in Zukunft sicherstellen zu können.

 

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 1. Februar 2011 in Verhandlung genommen.

 

Mit Stimmeneinhelligkeit wurde die Teilnahme mit beratender Stimme von Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum beschlossen.

 

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.

 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Georg Keuschnigg, Peter Zwanziger, Klaus Konrad, Elisabeth Kerschbaum, Martin Preineder und Michael Lampel.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 1. Februar 2011 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2011 gemäß § 9 LWG 1992 (III-414-BR/2010 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2011 02 01

                                 Walter Temmel                                                                Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender