8463 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für BürgerInnenrechte und Petitionen

über die Petition betreffend „Bessere Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband-Internet“ überreicht von Bundesrat Georg Keuschnigg (28/PET-BR/2011)

Bundesrat Georg Keuschnigg hat die gegenständliche Petition am 03. Jänner 2011 gemäß § 25 BR-GO eingebracht. In dieser Petition wird unter anderem Folgendes ausgeführt:

„Schnelle Internetverbindungen sind die Voraussetzung für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume und damit einer zeitgemäßen Lebensqualität. Was vor Jahrzehnten die Errichtung der Verkehrswege und der Stromnetze war, ist heute der Ausbau der schnellen und ultraschnellen Datenleitungen.

Beim Festnetz-Internet ist Österreich in den vergangen Jahren im europäischen Vergleich von einer führenden Position ins untere Mittelfeld abgerutscht. Während bei den niederen Übertragungsraten noch eine passable flächendeckende Versorgung gegeben ist, erreichen die dünner besiedelten Regionen bei Übertragungsraten von acht Mbit/s und mehr teilweise nur mehr fünfzig- bis sechzigprozentige Abdeckungen. Bei der mobilen Telefonie wird zwar im Außenbereich ein hoher Versorgungsgrad erreicht, im Inneren der Häuser sinken die Werte aber auf 80 Prozent und weniger ab.

Mit der Kupferkabel-Infrastruktur des Festnetzes ist es kurz- und mittelfristig nicht möglich, die Ziele im Arbeitsprogramm der Bundesregierung (25 Mbit/s bis 2013) zu erreichen. Auch das Ziel der Europäischen Union, allen Haushalten bis zum Jahr 2020 einen Zugang von 30 Mbit/s und mehr zu ermöglichen, ist ohne umfangreiche öffentliche Investitionen nicht erreichbar. Die Konsolidierungserfordernisse der Haushalte der Gebietskörperschaften lassen diese Ziele unrealistisch erscheinen.

Die Ankündigung von Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Doris Bures, die freigewordenen Frequenzen der digitalen Dividende an die Mobilfunkbetreiber zu versteigern, entspricht den Bemühungen, die Infrastruktur des ländlichen Raumes zu verbessern. Es ist aber nicht einzusehen, dass die Versteigerungen erst Ende 2011, Anfang 2012 erfolgen sollen. Österreich hat schon einen beträchtlichen Rückstand. In den USA wurde die Vergabe bereits 2001 durchgeführt, in Japan 2003, in der Schweiz erfolgte der Beschluss 2008, in Deutschland werden die Frequenzblöcke in diesen Wochen und Monaten versteigert. Eine möglichst rasche Vergabe auch in Österreich trägt dazu bei, den wirtschaftlichen Rückstand der ländlichen Regionen unseres Landes zu verringern.

Von besonderer Bedeutung ist weiters, dass die weißen Flecken auf der digitalen Landkarte Österreichs entfernt werden. Bundesministerin Bures wird daher mit Nachdruck aufgefordert, der Empfehlung der Autoren der wissenschaftliche Studie im Auftrag der Rundfunkt und Telekom Regulierungs-GmbH Folge zu leisten und die Bestbieter „in geeigneter Weise zu verpflichten, zuerst den ländlichen Raum auszubauen, um das vorrangige Ziel der Verbesserung der Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten auch wirklich zu erreichen“. In der Bundesrepublik Deutschland wird diese Empfehlung umgesetzt mit dem Ziel, bis 31. Dezember 2015 eine zumindest neunzigprozentige Abdeckung in allen Regionen zu realisieren.

Mit der Vergabe der digitalen Dividende an die Mobilfunkanbieter wird einerseits der Wettbewerb stimuliert, was sich auf Produkte, Dienstleistungsqualität und Preise positiv auswirken wird. Andererseits entsteht dadurch auch ein starker wirtschaftlicher Druck, die Investitionen in den Ausbau der Glasfaserleitungen zumindest bis zu den Knotenpunkten und zu den Funkstationen voranzutreiben. Damit entsteht die realistische Chance, in kurzer Zeit die Rahmenbedingungen für eine hochwertige und flächendeckende Versorgung des ländlichen Raumes mit einer unverzichtbaren Zukunfts-Infrastruktur zu schaffen. Gleichzeitig wird damit ein Investitionsprogramm von geschätzten vier- bis fünfhundert Millionen Euro ausgelöst.

Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, Doris Bures, wird aufgefordert, die Versteigerungen der digitalen Dividende so rasch wie möglich durchzuführen und den Bestbietern die Auflage zu erteilen, innerhalb von fünf Jahren eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Übertragungsraten, die dem Ziel der Arbeitsvereinbarung der Bundesregierung entsprechen, zu gewährleisten.“

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen hat die gegenständliche Petition in seiner Sitzung am 01. Februar  2011 erstmals in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Georg Keuschnigg.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Georg Keuschnigg, Adelheid Ebner und Karl Petritz.

Auf Antrag des Bundesrates Georg Keuschnigg wurden die Verhandlungen zum Gegenstand zur Einholung der Stellungnahme des BMVIT mit Stimmeneinhelligkeit vertagt.

Am 15. März 2011 hat der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen die Verhandlungen wieder aufgenommen.

In der Debatte ergriffen Bundesrat Georg Keuschnigg und Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert mit beratender Stimme das Wort.

Der Ausschuss hat auf Antrag des Bundesrates Georg Keuschnigg, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmeinhelligkeit folgende Ausschussfeststellung beschlossen:

Die schriftliche Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie lautet:

„Das bmvit ist sich der Bedeutung von schnellen Internetverbindungen als eine der Voraussetzungen für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Räume und damit einer zeitgemäßen Lebensqualität nicht nur der ländlichen Bevölkerung durchaus bewusst und kümmert sich in seinem Wirkungsbereich darum, gerade diesen Technologien den Weg zu ebnen.

Bereits 2009 wurden mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes die Grundlagen für eine verbesserte Zusammenarbeit bei der Nutzung vorhandener Infrastrukturen geschaffen; als Ergebnis hat ein großer österreichischer Anbieter angekündigt, in den nächsten Jahren 1,5 Mrd. € in den Netzausbau investieren zu wollen.

Im Bereich der Forschung vergibt das bmvit jährlich rund 70 Mio. € für den Bereich der IKT und unterstützt damit nachhaltig die Erhöhung des Innovationsniveaus und damit der Wettbewerbsfähigkeit in Österreich.

Zur Schaffung von klaren Rahmenbedingungen insbesondere für Investitionen des privaten Sektors arbeitet das ho. Ressort intensiv an der Umsetzung der TGK-Novelle 2011, mit welcher der Wettbewerb gestärkt, Investitionen angeregt und auch Verbraucherrechte ausgebaut werden sollen. Mit diesem Gesetz wird auch eine neue gesetzliche Grundlage für die Regulierungsbehörde geschaffen, mit dem Ziel, investitionsanregende Entscheidungen zu ermöglichen.

Ende September 2010 wurde durch die Regulierungsbehörde das 2,6 GHz-Band an die österreichischen Mobilfunkanbieter versteigert, ein Band welches primär für schnelle mobile Breitbanddienste vorgesehen ist. In dem im Oktober erlassenen Zuteilungsbescheid wurde bis 31.12.2013 eine Mindestversorgungspflicht von 25 % der Bevölkerung vorgeschrieben. Das bmvit geht davon aus, dass passende Modelle der Versorgungspflicht auch bei den kommenden Versteigerungen wieder zur Anwendung gelangen werden.

Weiters hat das bmvit am 9. Februar 2011 die Sonderrichtlinie (SRL) Breitband Austria Zwanzigdreizehn veröffentlicht, mit welcher der Breitbandausbau hin zu Hochgeschwindigkeitsnetzen im ländlichen Raum unterstützt wird. Die Regelungen der SRL sind technologieneutral gestaltet, so dass auch Mobilfunkunternehmen von eventuellen Förderungen nicht ausgeschlossen sind. Insgesamt können hier 30 Mio. € an Fördermittel vom bmvit, dem BMLFUW, den Bundesländern und der EU zur Unterstützung des Breitbandausbaues in den ländlichen Gebieten zur Verfügung gestellt werden. Die operative Umsetzung des Programms liegt bei den jeweiligen Bundesländern.

Darüber hinaus wird von ho. Seite mit dem Förderprogramm austrian electronic network kurz AT:net die Markteinführung von Diensten und Anwendungen auf Breitbandbasis unterstützt. Dieses Programm setzt am kritischen Punkt zwischen Forschung und Markteinführung an, stimuliert die Breitbandnutzung und damit die Nachfrage, was sich wieder auch positiv auf Infrastrukturinvestitionen auswirkt.

Die Nutzung der freigewordenen Frequenzen der digitalen Dividende zur Verbesserung der infrastrukturellen Versorgung mit Breitbandinternet in den ländlichen Regionen ist so bald als möglich vorgesehen und damit wurde den Empfehlungen der Autoren der wissenschaftlichen Studie im Auftrag der RTR gefolgt.

Bezüglich der in der Petition angesprochenen Frequenzvergaben außerhalb Europas darf grundsätzlich festgestellt werden, dass eine Vergabe der Digitalen Dividende in Österreich ohne Berücksichtigung der Situation im europäischen Kontext nicht vorstellbar ist. Mit Beschluss der Kommission 2010/267/EU vom 6. Mai 2010 wurden harmonisierte technische Nutzungsbedingungen, welche die Voraussetzungen zur Nutzung der Digitalen Dividende auf EU-Ebene bilden, geschaffen. Innerhalb Europas hat jedoch bisher nur Deutschland die Vergabe der Digitalen Dividende an den Mobilfunk abgeschlossen.

Mit der Vergabe der Digitalen Dividende sollen unter anderem auch die Voraussetzungen für eine bessere Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband-Internet geschaffen werden. Die in der Petition angeführten Ziele hinsichtlich der Digitalen Dividende werden daher durch das bmvit vollinhaltlich unterstützt.

Mit Beschluss des Ministerrats vom 20. Juli 2010 wurde für Österreich die Entscheidung zur Vergabe der Digitalen Dividende an den Mobilfunk getroffen. Einer der Gründe für eine Vergabe der Digitalen Dividende an den Mobilfunk war die Möglichkeit zur Versorgung des ländlichen Raumes mit Breitband-Internet. Dies wurde sowohl von der als Entscheidungsgrundlage in Auftrag gegebenen Studie zur Digitalen Dividende als auch von den Mobilfunkbetreibern in deren Argumentationen für die Vergabe der Digitalen Dividende an den Mobilfunk selbst festgestellt. Vorgaben hinsichtlich einer bestimmten Versorgungs- und Ausbauverpflichtung in den zu erstellenden konkreten Nutzungsbedingungen zur Vergabe der Digitalen Dividende sind grundsätzlich vorstellbar, bedürfen jedoch im konkreten Vergabeverfahren einschlägiger Festlegungen der Regulierungsbehörde.

Es wurde bereits mehrfach deutlich ausgeführt, dass als erforderliche Randbedingung zur Vergabe der Digitalen Dividende die berechtigten Interessen des Rundfunks, der Kabelnetzbetreiber und der Veranstaltungsbranche berücksichtigt werden müssen. Die notwendigen Voraussetzungen zur Vergabe der Digitalen Dividende werden derzeit unter weitgehender Berücksichtigung der angeführten Interessen der verschiedenen Branchen geschaffen. Die wesentliche Grundlage für die Erarbeitung konkreter Nutzungsbedingungen war die bereits verabschiedete Novelle zur Frequenznutzungsverordnung, überdies hat auch die RTR bereits ein Konsultationsverfahren eingeleitet.

Da Frequenzen an den Staatsgrenzen nicht Halt machen, sowie ein Alleingang ohne Berücksichtigung der Frequenznutzung (vor allem in den östlichen Nachbarstaaten) nicht vorstellbar wäre sind bis zur konkreten Vergabe noch folgende internationale Abklärungen notwendig:

Für die Veranstaltungsbranche werden die Ersatzfrequenzspektren (Duplexlücke im 800 MHz Frequenzband) in den entsprechenden internationalen Gremien vereinbart und festgeschrieben, bevor die Hersteller an die Entwicklung und Produktion von Anwendungen auf harmonisierter Basis herangehen können.

Die exklusive Nutzung des Frequenzbereiches 821 – 832 MHz für Funkmikrofone durch die Veranstaltungsbranche in den Grenzregionen bedarf bilateraler Vereinbarungen mit den betroffenen Nachbarstaaten.

Es werden mit allen österreichischen Nachbarstaaten Gespräche über die notwendige Frequenzkoordinierung geführt. In der Meinungsbildung zur Verwendung und dem Zeithorizont zur Umsetzung der Digitalen Dividende bestehen vor allem zwischen den westlichen und östlichen Nachbarstaaten Österreichs erhebliche Geschwindigkeitsunterschiede.

Um gegenseitige Störbeeinflussungen betroffener Anwendungen möglichst gering zu halten müssen für alle neuen Anwendungen in Mobilfunknetzen, den Kabelnetzen und bei Rundfunkempfangsgeräten, die von den Festlegungen der digitalen Dividende betroffen sind, neue Normen entwickelt werden. Erst nach Abschluss der Arbeiten in den relevanten internationalen Gremien können entsprechende marktfähige Geräte auch produziert und zur Verfügung gestellt werden.

Insbesondere im Hinblick auf die insgesamt gesetzten Maßnahmen im Bereich Breitband, gehen wir auch davon aus, dass dieses gesamte Maßnahmenbündel zu einer positiven Entwicklung und damit auch zur Erreichung der Zielsetzungen des Regierungsprogramms führen wird.

Soweit die genannten Problembereiche von Österreich beeinflussbar sind, ist man dabei auf eine rasche Lösung bedacht. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass eine Versteigerung der Frequenzen im Laufe des Jahres 2011/Anfang 2012 möglich sein wird. Die tatsächliche Nutzbarkeit des Spektrums wird vom Vorliegen von konkreten technischen Nutzungsbedingungen abhängen, insbesondere in den Grenzgebieten zu jenen Ländern, die im Zeitplan der Analog-Digital-Umstellung des Fernsehens hinter Österreich liegen; ansonsten würde der ökonomische und volkswirtschaftliche Wert des Spektrums für die Nutzung durch mobiles Breitband wesentlich geschmälert werden.“

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Elisabeth Greiderer gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für BürgerInnenrechte und Petitionen stellt nach Beratung der Vorlage am 15. März 2011 den Antrag, diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2011 03 15

                             Elisabeth Greiderer                                                                  Johann Ertl

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender