8466 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers (cold calling) sind bereits derzeit auf Grund von § 107 TKG 2003 unzulässig, werden in der Praxis dennoch immer wieder zur Neukundenwerbung eingesetzt. Die Anzahl der bei den Fernmeldebehörden angezeigten Übertretungen dieser Norm ist in den vergangenen drei Jahren um mehr als 100 Prozent gestiegen. Da die meisten Übertretungsfälle jedoch erfahrungsgemäß nicht zu einer formellen Anzeige führen, ist von einer beträchtlichen Dunkelziffer auszugehen.

Unverlangte Werbeanrufe sind in mehrfacher Hinsicht überaus problematisch.

Vornehmlich ältere Personen sind überfordert und werden durch verkaufsgeschulte Anrufer in die Irre geführt. Nicht zuletzt bedeuten derartige Webeanrufe auch einen Eingriff in das Recht auf Privatsphäre der Angerufenen.

Anonymes Auftreten ist ein häufiger unseriöser Aspekt von Telefonmarketing. Da betroffene Teilnehmer keine verwertbaren Strafanzeigen erstatten können, entziehen sich die Initiatoren der Anrufe damit erfolgreich der Rechtsverfolgung. Eine Offenlegung des Namens oder der Firma des Unternehmers sowie des geschäftlichen Zwecks des Gesprächs ist bereits nach den Bestimmungen des Fernabsatzrechtes zwingend und ein Zuwiderhandeln mit Verwaltungsstrafe bedroht. Diese Bestimmungen sollen nun durch korrespondierende Bestimmungen im TKG 2003 gestützt werden.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Werner Stadler.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martin Preineder, Karl Boden, Gerd Krusche und Anneliese Junker sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Werner Stadler gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 04 12

                                 Werner Stadler                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender