8472 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 30. März 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 - AußHG 2011 erlassen wird

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird die Richtlinie 2009/43/EG betreffend die Verbringungen von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt. Dafür ist in der Richtlinie eine Frist bis spätestens 30. Juni 2011 vorgesehen. Damit wird ein System aus Allgemein-, Global- und Einzelgenehmigungen im Verkehr mit Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union geschaffen, das das bisherige österreichische System von Meldepflichten mit Untersagungsrecht ersetzen. Weiters werden Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen und nachträgliche Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausfuhr aus der Europäischen Union im Anschluss an eine Verbringung innerhalb dieser genau geregelt. Schließlich werden Vorschriften über die Zertifizierung von Unternehmen, die bestimmte Standards erfüllen, die der Verhinderung unerwünschter Ausfuhren aus der Europäischen Union dienen, geschaffen.

In diesem Zusammenhang werden Begleitvorschriften zur Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 notwendig. Das betrifft die Anpassung von Definitionen, neue Regelungen betreffend die Vermittlung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zwischen Drittstaaten sowie die Einführung neuer nationaler Kontrollen der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Ebenso erfordert die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP in nationales Recht präzisere Regelungen der Genehmigungskriterien im Interesse der Rechtssicherheit, genauere Regelungen zur Prüfung der Endverwendung einschließlich der routinemäßigen Vorlage von geeigneten Endverwendungsbestätigungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen zur Durchführung des Informationsaustausches zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten.

Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis werden außerdem Neuerungen zu den Bestimmungen zur effizienteren Umsetzung von internationalen Embargomaßnahmen und neue Regelungen, die zur Einrichtung interner Sicherungssysteme (internal compliance programmes - ICP) verpflichten sowie neue Regelungen im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellung vorgeschlagen.

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Perhab.

An der Debatte beteiligten sich Bundesrat Franz Perhab sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Perhab gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 04 12

                                   Franz Perhab                                                                       Sonja Zwazl

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende