8476 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 31. März 2011 betreffend Europäische Sozialcharta (revidiert)

Die Europäische Sozialcharta (revidiert) ist ein umfassender völkerrechtlicher Vertrag, der alle in der Charta von 1961 und in dem von Österreich am 4. Dezember 1990 unterzeichneten Zusatzprotokoll zur Europäischen Sozialcharta vom 5. Mai 1988 garantierten Rechte mit den erforderlichen Änderungen sowie eine Reihe neuer Rechte in einer einzigen Übereinkunft zusammenfasst.

Im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates sind unter Anderem ein bezahlter Jahresurlaub von vier Wochen, die Unterrichtung der Beschäftigten über den wesentlichen Inhalt ihres Arbeitsvertrags, ein Recht auf Kündigungsschutz, das Verbot der Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren in bestimmten gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Berufen, ein 14-wöchiger Mutterschaftsurlaub, ein Recht auf Wohnung sowie verpflichtende Maßnahmen zur Umschulung und Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen verankert. Außerdem wurden die Schutzbestimmungen für Frauen neu gestaltet, die Rechte behinderter Menschen erweitert sowie eine Klarstellung getroffen, dass das Recht auf Schutz der Familie auch Einelternfamilien umfasst.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Der Nationalrat hat anlässlich der Beschlussfassung im Gegenstand gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG beschlossen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 12. April 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Edgar Mayer.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.


Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 12. April 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

3.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 04 12

                              Mag. Muna Duzdar                                                             Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender