8493 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 - TKG 2003 geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates beinhaltet die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden.

Insbesondere werden

         -      die Begriffsbestimmungen an jene der Richtlinie 2006/24/EG angepasst,

         -      Anbieter zur Vorratsspeicherung von Daten für sechs Monate verpflichtet,

         -      die zu speichernden Daten taxativ aufgezählt,

         -      Anbieter zur Löschung der Daten nach Fristablauf verpflichtet,

         -      Anbieter zur Auskunftserteilung an Strafverfolgungsbehörden verpflichtet,

         -      Strafbestimmungen für den Fall der Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Vorratsspeicherung bzw. der Auskunftserteilung aufgenommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Anneliese Junker, Wolfgang Beer und Franz Wenger sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 05 10

                                 Michael Lampel                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender