8494 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (23. StVO-Novelle)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates wurde als Initiativantrag der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen eingebracht und unter anderem wie folgt begründet:

„Es hat sich gezeigt, dass einige Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung nicht mehr den Anforderungen der Zeit entsprechen oder zumindest weiter gefasst werden sollten; erwähnt sei hier z.B. die Möglichkeit der Kundmachung von Halte- oder Parkverboten durch Bodenmarkierungen.

Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer muss immer ein besonderes Anliegen der Verkehrspolitik sein. Da das Tragen eines Radhelmes erwiesenermaßen die Gefahr einer Kopfverletzung deutlich senkt, erscheint es nur konsequent, das Tragen eines Fahrradhelms verbindlich vorzuschreiben.

Weiters wird auch ein allgemeines Rücksichtnahmegebot in der Straßenverkehrsordnung verankert.“

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Christoph Kainz, Gerd Krusche, Mag. Harald Himmer und Michael Lampel sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 05 10

                                 Michael Lampel                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender