8495 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Beschluss des Nationalrates vom 28. April 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2011)

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet folgende Problemlösungen:

1.      Die Verweisungen in § 2 werden aktualisiert, die von der Richtlinie 2008/68/EG erfassten dynamisch gefasst.

2.      § 2 nimmt auch Bezug auf das ADN. Im 6. Abschnitt des GGBG werden die Pflichtenlisten adaptiert und Schulungs- und Kontrollbestimmungen eingefügt.

3.      § 3 übernimmt die neuen Begriffsbestimmungen für Be- und Entlader und § 7 - und ergänzend § 25 (neu) - die Verschiebungen zwischen Empfänger und Entlader.

4.      Zur Umsetzung der Richtlinie 2008/68/EG erfolgen neben den unter 1., 2. und 5. genannten Änderungen insbesondere Neuregelungen hinsichtlich Geltungsbereich, Definitionen, Gefahrgutbeauftragter und Pflichten von Beteiligten.

5.      Der 8. Abschnitt erhält detaillierte, den § 7 ergänzende Pflichtenlisten und ausdrückliche und erweiterte Kontrollbestimmungen für die Gefahrgutbeförderung im Rahmen der Zivilluftfahrt.

6.      § 10 ermächtigt den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, bestimmte generelle Ergänzungen und Abweichungen zu verordnen.

7.      Statt Beförderungen mit Militärfahrzeugen gänzlich von der Anwendbarkeit das GGBG auszuschließen erklärt § 2 diese insoweit als erfasst, als sie auch den Gefahrgutübereinkommen unterliegen. § 10 ermöglicht es dem Bundesminister für Landesverteidigung und Sport überdies, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie mit Verordnung die Anwendung dieser Bestimmungen auf weitere Militärfahrzeuge auszudehnen oder alternative Regelungen dafür zu erlassen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 10. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Anneliese Junker und Gerd Krusche sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 10. Mai 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 05 10

                                 Michael Lampel                                                                     Karl Boden

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender