8512 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Mai 2011 betreffend Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Finnland zur Abänderung des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Im Verhältnis zur Republik Finnland wird die Doppelbesteuerung nach den Bestimmungen des am 26. Juli 2000 in Wien unterzeichneten Abkommens, BGBl. III Nr. 42/2001, vermieden. Dieses Abkommen entspricht nicht mehr dem neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft und ist daher revisionsbedürftig.

Im Frühjahr 2010 fanden auf schriftlichem Weg Verhandlungen zum Abschluss eines Abänderungsprotokolls statt, die mit der Paraphierung des vorliegenden Protokolls und des Zusatzprotokolls abgeschlossen wurden.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates erfolgt eine Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Da auch Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, ist eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG erforderlich.

Dem Nationalrat erschien bei der Genehmigung des Abschlusses des vorliegenden Staatsvertrages die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 3 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Der Finanzausschuss hat den Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Ertl und Manfred Gruber sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.


Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Mai 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Absatz 2 Ziffer 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2011 05 31

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender