8526 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2011 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Bundesrat hat in der 797. Sitzung am 1. Juni 2011 über Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen den gegenständlichen Gesetzesantrag im Sinne des Artikels 41 Absatz 1 B-VG beschlossen.

Die derzeit in der Verfassung verankerte Beschränkung für Gemeindeverbände wird mit diesem Bundesverfassungsgesetz gestrichen. Damit können Kommunen in Zukunft auch hoheitliche, und nicht nur privatwirtschaftliche, Aufgaben gemeinsam erledigen, also etwa ein gemeinsames Meldeamt einrichten. Außerdem werden Vereinbarungen zwischen Gemeinden jedweder Art gestattet, wenn durch Landesgesetze die Rahmenbedingungen dafür geschaffen wurden.

Darüber hinaus werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen für eine sprengelübergreifende Zusammenarbeit von Bezirksverwaltungsbehörden gelegt. Dabei geht es vor allem um die Kompetenzkonzentration bei Verfahren, die nicht sehr häufig durchgeführt werden.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Franz Wenger, Edgar Mayer, Hermann Brückl, Mag. Gerald Klug, Manfred Gruber und mit beratender Stimme Bundesrätin Dr. Jennifer Kickert.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                    Josef Saller                                                                        Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender