8532 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 – ÖSG 2012)

Die 2. Ökostromgesetz-Novelle 2008, BGBl. I Nr. 114/2008, führte mit ihren großzügigen Einspeisetarifen zu einem regelrechten Boom in der Ökostrombranche und zu einer unerwartet hohen Anzahl von Förderanträgen. Da die vorhandenen Fördermittelkontingente aufgrund der großen Nachfrage jedoch nicht ausreichten, um mit jedem Förderungswerber bereits im Jahr der Antragstellung einen Vertrag abzuschließen, entstanden lange Wartelisten auf die Fördergelder. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission in ihrer Entscheidung vom 8. März 2011 die Begrenzung der Ökostrommehrkosten für energieintensive Unternehmen („Industriedeckel“) beihilfenrechtlich nicht genehmigt. Ohne eine angemessene Aufteilung der Ökostrommehrkosten zwischen den verschiedenen Zahlergruppen kann jedoch ein weiterer Ausbau des Ökostroms ohne Beeinträchtigung der im internationalen Wettbewerb stehenden Branchen nicht erfolgen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird der Abbau der Wartelisten und Forcierung der Degression der Einspeisetarife erreicht, um die Entwicklung der einzelnen Ökostromtechnologien voranzutreiben und die Belastung der Endverbraucher in Grenzen zu halten. Gleichzeitig erfolgt ein weiterer Ausbau der Ökostromproduktion. Weiters wird eine Neuregelung des Aufbringungsmechanismus für die Ökostromförderung in Entsprechung der Entschließung 49/E vom 23. September 2009 vorgenommen. Zu Zwecken der gerechteren und gleichmäßigeren Verteilung der vorhandenen Fördermittel auf die Antragsteller und zu Zwecken der Steigerung des Ausbaus der Ökostromproduktion werden die Fördermittel deutlich angehoben und die Einspeisetarife gesenkt bzw. zukünftig degressiv ausgerichtet, soweit dies für die Anlagen wirtschaftlich vertretbar ist.

Im Bereich der Photovoltaik und der Windkraft wird den in der Warteschleife befindlichen Antragstellern die Möglichkeit gegeben, sofort eine Förderung zu erhalten, indem sie einen nach Zeit und Tarifhöhe gestaffelten Abschlag auf die beantragten Einspeisetarife akzeptieren. Auch für die, von der Europäischen Kommission nicht genehmigte, Deckelung der Ökostromabgaben für Großverbraucher (sog. „Industriedeckel“), wurde im neuen Modell eine Lösung entwickelt, die vorsieht, den Ökostromförderbeitrag prozentual an die Netznutzungs- und Netzverlustentgelte zu koppeln, ohne dass es zu einer Staffelung der Abgaben, etwa entsprechend der Zugehörigkeit zur jeweiligen Netzebene, kommt.

Dieser Beschluss des Nationalrates ist ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B-VG und bedarf daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Magnus Brunner, Franz Perhab und Sonja Zwazl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.


Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2011 07 19

                               Anneliese Junker                                                                   Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende