8548 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Depotgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 – GesRÄG 2011)

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass die Richtlinie 2009/109/EG zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen, ABl. Nr. L 259 vom 2.10.2009 S. 14, bis 30. Juni 2011 umzusetzen ist.

Die Financial Action Task Force (FATF), ein zwischenstaatliches Gremium zur Schaffung international einheitlicher Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, stellte in ihrem am 1. Dezember 2009 veröffentlichten Prüfbericht zu Österreich unter anderem Handlungsbedarf zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien fest.

Mit dem gegenständlichen Beschluss wird das österreichische Umgründungsrecht – konkret das Verschmelzungs- und das Spaltungsrecht – an die Vorgaben der Richtlinie 2009/109/EG angepasst.

Außerdem wird dem vom Ministerrat am 9. Februar 2010 aufgrund des FATF-Prüfergebnisses beschlossenen Transparenzpaket zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften entsprochen, indem alle nicht börsenotierten Gesellschaften zur Ausgabe von Namensaktien verpflichtet werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Stefan Schennach.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Stefan Schennach gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                               Stefan Schennach                                                              Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende