8549 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden durch die Erweiterung des Schutzes vor verbotener Veröffentlichung auch Auskünfte über Vorratsdaten erfasst, um deren Ergebnisse vor unberechtigter Kenntnisnahme Dritter effektiv schützen zu können.

Überdies wird die Bestimmung des § 5 Abs. 5 StAG um den Fall einer Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß § 76a Abs. 2 StPO ergänzt. Dadurch wird sichergestellt, dass derartige Datenauskünfte streng nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ angeordnet werden.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                Christian Füller                                                               Monika Kemperle

                                   Berichterstatter                                                                        Vorsitzende