8554 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Bauarbeitenkoordinationsgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993 und das Verkehrs-Arbeitsinspektionsgesetz 1994 geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden Maßnahmen zur Verbesserung der Kontrolle der Einhaltung des materiellen Rechts zur Bekämpfung von Sozialbetrug getroffen. Durch entsprechende Kontrollmaßnahmen wird sichergestellt, dass die materielle Rechtslage auch tatsächlich umgesetzt wird.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates beinhaltet insbesondere folgende Maßnahmen:

-       Errichtung einer Baustellendatenbank;

-       Schaffung der Möglichkeit für den/die Beschäftiger/in, im Falle einer Arbeitskräfteüberlassung für den/die zuschlagspflichtige/n Überlasser/in die Zuschläge zum BUAG für die überlassenen Arbeitnehmer/innen zu entrichten;

-       Klarstellung der Definition der Spezialbetriebe;

-       Festlegung eines Abtretungsverbotes zwischen Arbeitnehmer/in und Arbeitgeber/in;

-       Ausbau der Einsichts- und Kontrollbefugnisse der BUAK;

-       Einführung der Wahl eines/einer Obmannstellvertreters/Obmannstellvertreterin;

-       Angleichung der Veranlagungsvorschriften für die BUAK an jene für Sozialversicherungsträger;

-       Präzisierung der Regelung der Überschussverwendung;

-       Vereinheitlichung des Verfahrensrechts;

-       Einführung einer Verpflichtung der Arbeitgeber/innen zur Benutzung der Webanwendungen der BUAK;

-       Aufnahme einer Bestimmung zur Zusammenarbeit der Arbeitsinspektorate mit anderen Arbeitsaufsichtsbehörden des Europäischen Wirtschaftsraums.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Monika Kemperle.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Mag. Muna Duzdar.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Monika Kemperle gewählt.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                               Monika Kemperle                                                              Mag. Gerald Klug

                                 Berichterstatterin                                                                      Vorsitzender