8561 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 8. Juli 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz 2011 - InvFG 2011) erlassen sowie das Bankwesengesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Pensionskassengesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das EU-Quellensteuergesetz, das Konsumentenschutzgesetz und das Finanzsicherheiten-Gesetz geändert werden

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates setzt unter anderem die Richtlinie 2009/65/EG, die Richtlinien 2010/43/EU und 2010/44/EU sowie die Richtlinie 2010/78/EU in die Österreichische Rechtsordnung um.

Die neuen Regelungen beziehen sich auf den Bereich der Fondstrukturen (Master-Feeder-Strukturen), der Fondsverschmelzungen, der organisatorischen Anforderungen und Wohlverhaltensregeln für Verwaltungsgesellschaften, der grenzüberschreitenden Verwaltung von Investmentfonds, der Information für die Anleger (einheitliches Kundeninformationsdokument) und des aufsichtsrechtlichen Verfahrens für den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb. Diese Regelungen bringen mehr Effizienz für die Verwaltungsgesellschaften, mehr Rechtssicherheit und bessere Vergleichbarkeit für die Anleger sowie bessere Grundlagen für die Beaufsichtigung und Zusammenarbeit der Behörden.

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Mag. Reinhard Pisec.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juli 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 07 19

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender