8579 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2009 (III-422-BR/2010 d.B.)

Das Geschäftsjahr 2009 weist folgende Bilanz auf:

Rund 10.400 neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren (davon rund 1.400 Folgeantragsverfahren) stehen rund 15.100 abgeschlossene Beschwerdeverfahren gegenüber.

Die Zahl der vom Asylgerichtshof mit 1. Juli 2008 übernommenen 23.600 Beschwerdeverfahren („Altverfahrens-Rucksack“) konnte mit Ende des Geschäftsjahres 2009 um rund 45% (auf 12.900) reduziert werden.

Von den beim Asylgerichtshof neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren konnten - parallel zum Abbau der Altverfahren - bereits rund 56% (6.000 Verfahren) abgeschlossen werden; d.h., dass mehr als die Hälfte der neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren in weniger als 6 Monaten abgeschlossen werden konnten.

In jenen Fällen, in denen über die Zuständigkeit Österreichs oder eines anderen EU-Landes für die Durchführung der Asylverfahren zu entscheiden war (Dublin- Verfahren) beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer 2 Wochen; 200 bis 300 Dublin-Beschwerdeverfahren sind daher durchschnittlich nur jeweils 2 Wochen beim Gerichtshof anhängig.

Die Bilanz über das Geschäftsjahr 2009 zeigt in dieser Hinsicht (trotz eines Ansteigens der Beschwerdeverfahren gegenüber 2008 um rund 20%) den weiteren wichtigen Schritt in Richtung des Abbaus des Asyl-Verfahrensrückstaus sowie der nachhaltigen Beschleunigung der Asyl-Beschwerdeverfahren.

Was die Eckdaten der inhaltlichen Entscheidungen betrifft hat der Asylgerichtshof im Rahmen der Beschwerdeverfahren in rund 1.300 Fällen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt sowie in rund 5.700 Fällen Ausweisungen ausgesprochen.

Insgesamt wurden in

• rund 10.400 Fällen (rund 69%) erstinstanzliche Entscheidungen bestätigt und in

• rund 2.900 Fällen (rund 19%) erstinstanzliche Entscheidungen behoben;

• rund 1.800 Fälle (rund 12%) haben andere als bestätigende oder behebende Entscheidungen betroffen.

Seit der Einrichtung des Asylgerichtshofes am 1. Juli 2008 stehen rund 15.100 neu anhängig gewordenen Beschwerdeverfahren rund 21.700 abgeschlossene Beschwerdeverfahren gegenüber.

Die Zahl der (außerhalb der Dublin-Zulassungsverfahren) anhängigen Beschwerden ist damit auf 18.900 gesunken.

Seit der Einrichtung des Asylgerichtshofes wurde in rund 2.050 Fällen die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt sowie in rund 7.800 Fällen Ausweisungen ausgesprochen.

In Zulassungsverfahren (insbesondere Dublin-Verfahren und Folgeantragsverfahren) wurden

• im Geschäftsjahr 2009 rund 3.900 Entscheidungen sowie

• seit Einrichtung des Asylgerichtshofes rund 5.400 Entscheidungen getroffen.

Die Gesamtzahl der offenen Beschwerdeverfahren sowie der Verfahrensabschlüsse inkludiert auch Verfahren, die nach einer Einstellung des Verfahrens oder einer Entscheidung des Verwaltungs- bzw. Verfassungsgerichtshofes fortzusetzen oder verfahrenstechnisch bzw. verfahrensrechtlich zu trennen waren.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 04. Oktober 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Martin Preineder, Ana Blatnik, Gerd Krusche und Mag. Gerald Klug.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 04. Oktober 2011 den Antrag, den Tätigkeitsbericht des Asylgerichtshofes für das Jahr 2009 (III-422-BR/2010 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2011 10 04

                                    Josef Saller                                                                     Manfred Gruber

                                   Berichterstatter                                                                    Stv. Vorsitzender