8584 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Finanzausschusses
über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und die Gewerbeordnung 1994 geändert werden
Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass gemäß Entschließung 1E/XXIV. GP des Nationalrates vom 10. Dezember 2008 die Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag vorzulegen hatte, mit dem das System der Anlageberatungsberufe umfassend reformiert wird, wobei insbesondere das Berufsbild des „Finanzdienstleistungsassistenten“ nach § 2 Abs. 1 Z 15 WAG 2007 in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Z 14 GewO 1994 zu überprüfen war.
Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird daher der Beruf des Wertpapiervermittlers als reglementiertes Gewerbe mit eigenem Berufsbild und besonderer Ausbildung samt laufender Weiterbildung für den Vertrieb im Auftrag von Wertpapierfirmen oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen neu definiert.
Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Manfred Gruber.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec und Edgar Mayer.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Manfred Gruber gewählt.
Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 11 03
Manfred Gruber Johann Kraml
Berichterstatter Vorsitzender