8585 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzprokuraturgesetz geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird für den Anwaltsdienst der Finanzprokuratur ein den gesetzlich festgelegten besonderen Anstellungs- und Ausbildungserfordernissen entsprechendes Gehaltsschema geschaffen, durch das auch eine nachhaltige Personalentwicklung in der Finanzprokuratur unterstützt wird. Dabei wurde auf die bestehende Besoldungs- und Gehaltsstruktur des Bundes Bedacht genommen. Die im gegenständlichen Beschluss des Nationalrates enthaltenen Maßnahmen wurden bereits im Rahmen der Erlassung des Finanzprokuraturgesetzes (ProkG), BGBl. Nr. 110/2008, in Aussicht genommen.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Manfred Gruber.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Mag. Reinhard Pisec, Edgar Mayer und Dr. Angelika Winzig.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Manfred Gruber gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 03

                                Manfred Gruber                                                                 Johann Kraml

                                    Berichterstatter                                                                        Vorsitzender