8590 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verkehr, Innovation und Technologie

über den Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Verkehr 2010, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
(III-437-BR/2011 d.B.)

Die Bundesanstalt für Verkehr (BAV) erstellt gemäß § 131 Abs. 4 Kraftfahrgesetz 1967 und § 19 Unfalluntersuchungsgesetz 2005 einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Dieser Bericht ist bis längstens Ende Mai jeden Jahres dem österreichischen Parlament zu übermitteln und von der BAV zu veröffentlichen.

Die Verbesserung der Verkehrssicherheit ist die zentrale Aufgabenstellung der BAV. Die Mitarbeiterinnen und die Mitarbeiter der BAV betrachten ihre Verkehrssicherheitsarbeit als ethisch geboten, die zudem als volkswirtschaftlich erfolgreich bewertet werden kann.

Der Aufgabenbereich der BAV ist im Wesentlichen im Kraftfahrgesetz 1967 und im Unfalluntersuchungsgesetz 2005 festgelegt und besteht zur Gänze aus Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, also Maßnahmen, die dazu beitragen sollen, eine möglichst menschen– und umweltgerechte und damit auch sichere Mobilität in den einzelnen Verkehrsbereichen zu gewährleisten.

Für diese Tätigkeiten wurden im Berichtszeitraum 2010 im Budget des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie Finanzmittel in der Höhe von insgesamt Euro 8.014.000,00 eingesetzt. Dabei entfielen für 44 bundesbedienstete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Euro 1.790.000,00 auf den Personalaufwand, Euro 442.000,00 auf Anlagen sowie Euro 5.781.000,00 auf Sachaufwendungen.

Die BAV ist seit Jänner 2006 für die unabhängige Unfalluntersuchung in den Verkehrsbereichen Schiene, Schifffahrt, Luftfahrt und Seilbahnen gemäß dem Unfalluntersuchungsgesetz, BGBl. I Nr. 123/2005 zuständig.

Für diesen Bereich der unabhängigen Untersuchung von Unfallereignissen sind im vorliegenden Tätigkeitsbericht Daten und Fakten zu Unfallberichten inklusive der ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen enthalten.

Im Verkehrsbereich Schiene weisen die Zahlen mit insgesamt 1.384 gemeldeten Ereignissen eine leicht fallende Tendenz auf (2009: 1.444; 2008: 1.589).

Der Verkehrsbereich Schiene war gegenüber dem Vergleichszeitraum 2009 im Jahr 2010 mit insgesamt 60 Vorfällen weniger befasst, wobei sich die Anzahl der Unfälle um 31 und die Anzahl der Störungen um 29 Ereignisse verringerte. Es wurden 26 Untersuchungen vor Ort und 22 weiterführende Untersuchungen durchgeführt, 26 Unfallberichte erstellt und 127 Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen.

Im Verkehrsbereich Luftfahrt war mit 1.511 gemeldeten Vorfällen ein Anstieg um rund 24 % gegenüber dem Jahr 2009 zu verzeichnen ( 2009: 1.222; 2008: 1.242). Im Jahr 2010 musste bei 13 Vorfällen in Österreich eine Untersuchung eingeleitet werden.

Im Verkehrsbereich Schifffahrt war mit insgesamt 31 gemeldeten Ereignissen ein Anstieg um rund 20 % zu verzeichnen (2009: 26; 2008: 18), wobei in acht Fällen weiterführende Untersuchungen durchgeführt wurden.

Im Verkehrsbereich Seilbahnen sind mit insgesamt 19 gemeldeten Ereignissen die Zahlen gegenüber dem Jahr 2009 annähernd gleich geblieben (2009: 18; 2008: 37). Es wurden zwei Untersuchungen vor Ort und zwei weiterführende Untersuchungen durchgeführt, zu denen zwei Sicherheitsempfehlungen ausgesprochen wurden.

Die von der Polizei, den Verkehrsabteilungen der Ämter der Landesregierungen und der Bundesanstalt für Verkehr erhobenen und in der LKW – Kontrollplattform (LKP) zusammengeführten Daten zu den technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967 zeigen, dass im Jahr 2010 in Österreich bei 2.790 Einsätzen (Einsätze 2009: 2.809, Einsatztage 2008:1.304) 109.398 Fahrzeuge ( 2009: 107.031, 2008: 97.844) überprüft wurden. Von diesen Fahrzeugen sind 29.154 „auffällige“ Fahrzeuge (Anmerkung: da gezielt „auffällige“ Fahrzeuge angehalten und überprüft werden, können die Mängelzahlen nicht direkt auf das gesamte Fahrzeugkollektiv umgelegt werden) von den technischen Sachverständigen eingehend auf ihre Verkehrstauglichkeit überprüft worden.

Bei mehr als 21 % war „Gefahr im Verzug“ (2009: 20,7 %, 2008: 17,3 %) gegeben, das heißt, diese Fahrzeuge mussten sofort aus dem Verkehr gezogen werden.

Bei 33,9 % der Fahrzeuge sind „schwere Mängel“ ( 2009: 33,6 %, 2008: 36,0 %) entdeckt worden.

Aus den Daten des Jahres 2010 zu den technischen Unterwegskontrollen ist ersichtlich, dass bei Aufrechterhaltung der hohen Kontrolldichte in Österreich mit 2.790 Einsätzen weniger auffällige Fahrzeuge einer technischen Untersuchung zugeführt werden mussten. Bei einer gestiegenen Gesamtzahl der kontrollierten Fahrzeuge und der Einsätze mussten weniger Fahrzeuge auf ihren technischen Zustand durch die Sachverständigen geprüft werden. Die sinkende Anzahl der Fahrzeuge, die bei Anwendung gleichbleibender Vorselektionsmaßnahmen als verdächtig erscheinen, unterstreicht erneut, dass technische Unterwegskontrollen ein wichtiges und geeignetes Instrument zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit darstellen.

Aus historischer Sicht war für das Jahr 2010 erwähnenswert, dass auf 100 Jahre technische Fahrzeugprüfungen in Österreich zurückgeblickt werden konnte. Eine Vorgängerorganisation der heutigen BAV war die „kk Versuchs-Anstalt für Kraftfahrzeuge“, die ab 1.11.1910 mit der „Untersuchung aller Arten von Fahrzeug – und Flugzeugmotoren, der Erprobung von Betriebsstoffen an Motoren für Fahrzeuge und der Prüfung von Kraftwagen“ befasst war. Im Jahr 1927 erhielt die Versuchsanstalt als eine der ersten Stellen weltweit den Auftrag, Kraftwagen periodisch auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen. Hinter diesem Auftrag stand der Bedarf an Prüfungen von bereits zugelassenen Fahrzeugen aufgrund der Verkehrs – und Unfallentwicklung. Mit dem Kraftfahrgesetz 1929 wurde die gesetzliche Grundlage für die Versuchsanstalt als kraftfahrtechnische Prüfstelle für Typengenehmigungen sowie periodische und besondere Fahrzeugprüfungen geschaffen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Wolfgang Beer.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Gerd Krusche, Karl Boden und Franz Wenger sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Wolfgang Beer gewählt.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung der Vorlage am 03. November 2011 den Antrag, den Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Verkehr 2010, vorgelegt von der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-437-BR/2011 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2011 11 03

                                 Wolfgang Beer                                                                     Karl Boden

                                    Berichterstatter                                                                        Vorsitzender