8594 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Dienstleistungen (Dienstleistungsgesetz – DLG) und ein Bundesgesetz über das internetgestützte Behördenkooperationssystem IMI (IMI-Gesetz) erlassen, das Preisauszeichnungsgesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991 und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 geändert und einige Bundesgesetze aufgehoben werden

Die Dienstleistungsrichtlinie dient der Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit im europäischen Binnenmarkt. Die Richtlinie sieht zudem eine Reihe von Verwaltungsvereinfachungen vor, welche es Dienstleistungserbringern und -empfängern erleichtern sollen, grenzüberschreitend tätig zu werden.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates werden horizontale Elemente der Dienstleistungsrichtlinie, insbesondere die grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden, das Zurverfügungstellen von Informationen des Dienstleistungserbringers über sich und seine Dienstleistung gegenüber dem Dienstleistungsempfänger, die Möglichkeit der Einbringung von Anbringen beim einheitlichen Ansprechpartner, Informationspflichten des einheitlichen Ansprechpartners und der Behörde sowie bestimmte sonderverfahrensrechtliche Aspekte ins nationale Recht implementiert. Damit einher gehen Anpassungen im Preisauszeichnungs- und Konsumentenschutzgesetz. Bei den Änderungen des AVG, VStG und VVG und der Aufhebung einiger Bundesgesetze handelt es sich um Änderungen redaktioneller Natur.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Anneliese Junker.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Dr. Magnus Brunner, Johann Ertl und Monika Kemperle sowie die Ausschussvorsitzende Bundesrätin Sonja Zwazl.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Anneliese Junker gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 03

                               Anneliese Junker                                                                  Sonja Zwazl

                                  Berichterstatterin                                                                        Vorsitzende