8598 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus sowie das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates verfolgt das Ziel, die Bestimmungen des StGB an die Anforderungen eines wirksamen Kampfes gegen Terrorismus anzupassen und der Radikalisierung entgegen zu wirken. Daher wird das StGB in Umsetzung der Vorgaben internationaler Bestimmungen und des Regierungsprogramms für die XXIV. Gesetzgebungsperiode einer Novellierung unterzogen.

 

Überdies trägt der gegenständliche Beschluss des Nationalrates dem Umstand Rechnung, dass das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 19. November 2008 die Richtlinie 2008/99/EG über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht erlassen haben. Durch diese Richtlinie werden die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet, einen EU-weiten Mindeststandard für bestimmte vorsätzlich oder grob fahrlässig begangene Handlungen zu schaffen, die die Umwelt schädigen, diese Verhaltensweisen als Straftaten zu betrachten und unter Strafe zu stellen.

Wenngleich Österreich den Großteil der Vorgaben bereits durch das geltende Umweltstrafrecht erfüllt, besteht doch ein gewisser Anpassungsbedarf.

Zur Umsetzung der in der Richtlinie vorgegebenen Maßnahmen in nationales Recht werden daher strafrechtliche Bestimmungen zum Schutz der Umwelt im StGB angepasst und neue Strafbestimmungen eingeführt.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hermann Brückl, Stefan Schennach und Monika Kemperle.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 03

                                Christian Füller                                                              Monika Kemperle

                                    Berichterstatter                                                                         Vorsitzende