8599 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 20. Oktober 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung geändert wird

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass der EuGH mit dem Urteil vom 24.5.2011, Rs C-53/08, erkannt hat, dass die Republik Österreich dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 43 EG verstoßen hat, dass sie für den Zugang zum Beruf des Notars eine Staatsangehörigkeitsvoraussetzung aufgestellt hat.

Der Zugang zum Beruf des Notars wird demgemäß künftig nicht mehr nur österreichischen Staatsbürgern, sondern ganz generell Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft offenstehen. Entsprechende Anpassungen sind ferner im Zusammenhang mit den Erfordernissen für die Eintragung als Notariatskandidat (§ 117a NO), den Regelungen betreffend das Erlöschen des Amts des Notars (§ 19 NO) bzw. die Streichung eines Notariatskandidaten aus dem Verzeichnis der Notariatskandidaten (§ 118a NO), der Möglichkeit der Prüfung der Gleichwertigkeit eines an einer Universität zurückgelegten und mit einem rechtswissenschaftlichen akademischen Grad abgeschlossenen anderen rechtswissenschaftlichen Studiums mit einem Studium des österreichischen Rechts (§ 6a Abs. 4 NO) sowie den Regelungen über die Anrechnung bestimmter Zeiten auf die Dauer der praktischen Verwendung (§ 6 Abs. 1 Z 5 NO), die nicht zwingend als Notariatskandidat zu verbringen ist, erforderlich.

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 3. November 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christian Füller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Hermann Brückl und Dr. Magnus Brunner.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christian Füller gewählt.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 3. November 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 11 03

                                Christian Füller                                                              Monika Kemperle

                                    Berichterstatter                                                                         Vorsitzende