8609 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des EU-Ausschusses

über das Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG betreffend KOM (11) 635 endg. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (60696/EU XXIV.GP) und SEK (11) 1166 endg. Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen Zusammenfassung der Folgenabschätzung Begleitunterlage zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (61178/EU XXIV.GP)

Der EU-Ausschuss hat das gegenständliche Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG in seiner Sitzung am 30. November 2011 in Verhandlung genommen.

Im Zuge der Debatte haben die Bundesräte Georg Keuschnigg und Stefan Schennach                                      einen Antrag auf begründete Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Der Bundesrat kann in einer begründeten Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs 1 B-VG bzw. Art. 23f Abs 1 B-VG iVm Art 6 des Protokolls über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit darlegen, warum ein Entwurf eines Legislativvorhabens der Europäischen Union nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar ist. Diese Stellungnahme muss binnen acht Wochen nach Vorliegen des Entwurfs in allen Sprachfassungen erfolgen.

Der EU-Ausschuss kann dem Bundesrat gemäß § 13a Abs. 1 Z 2 GO-BR die Abgabe einer bestimmten Stellungnahme empfehlen.“

 

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Georg Keuschnigg, Stefan Schennach, Edgar Mayer und mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Bei der Abstimmung wurde der von den Bundesräten Georg Keuschnigg und Stefan Schennach  eingebrachte Antrag auf begründete Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Zum Berichterstatter wurde Bundesrat Edgar Mayer gewählt.

Der EU-Ausschuss empfiehlt nach Beratung des Vorhabens im Rahmen der Europäischen Union gemäß Art. 23e B-VG am 30. November 2011, der Bundesrat wolle die angeschlossene begründete Stellungnahme gemäß Art. 23g Abs. 1 B-VG abgeben.

Wien, 2011 11 30

                                    Edgar Mayer                                                                  Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender