8617 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
Die vom Institut für höhere Studien im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vorgenommene Evaluierung der Bildungskarenz hat ergeben, dass die im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 normierten Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Bildungskarenz (Herabsetzung der Mindestdauer der Bildungskarenz von drei auf zwei Monate sowie die Verkürzung der für die Vereinbarung der Bildungskarenz erforderlichen Mindestbeschäftigungsdauer von einem Jahr auf sechs Monate) in der Praxis positiv aufgenommen wurden.
Nach der Übergangsbestimmung des § 19 Abs. 1 Z 22 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 90/2009 gelten diese Regelungen nur für jene Bildungskarenzen, die bis 31. Dezember 2011 vereinbart werden.
Um den Erwerb spezifischer Zusatzqualifikationen und Fertigkeiten, die eine kürzere Weiterbildungszeit erfordern, weiterhin zu ermöglichen, werden mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die bisher befristeten Regelungen in das Dauerrecht übernommen.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Mag. Muna Duzdar.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer und Mag. Gerald Klug.
Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Mag. Muna Duzdar gewählt.
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2011 12 13
Mag. Muna Duzdar Mag. Gerald Klug
Berichterstatterin Vorsitzender