8629 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Geschäftsordnungsausschusses

über den Antrag der Bundesräte Georg Keuschnigg, Mag. Gerald Klug, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates (188/A-BR/2011)

Die Bundesräte Georg Keuschnigg, Mag. Gerald Klug, Monika Mühlwerth, Kolleginnen und Kollegen haben am 13. Dezember 2011 den gegenständlichen Antrag eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des Bundesrates (GO-BR) sollen die Verfahrensbestimmungen des Bundesrates und seines EU-Ausschusses an die Neuregelung der Art. 23c bis k B-VG („Lissabon-Begleitnovelle“, BGBl. I Nr. 57/2010) angepasst werden.

Die Entscheidungen der Europäischen Union sollen gemäß Art. 1 EUV möglichst offen und bürgernah getroffen werden. Im Sinne von Art. 10 EUV über die Arbeitsweise der Union und Art. 12 EUV über den Beitrag der Parlamente zur guten Arbeitsweise der Europäischen Union sollen in der GO-BR neue Regelungen und Instrumente eingeführt werden:

Art. 23g Abs. 3 B-VG sieht vor, dass der Bundesrat die Landtage unverzüglich über alle Entwürfe eines Gesetzgebungsaktes im Rahmen der Europäischen Union zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben hat. Bei der Beschlussfassung einer begründeten Stellungnahme darüber, ob ein Entwurf eines Gesetzgebungsaktes im Rahmen der Europäischen Union mit dem Subsidiaritätsprinzip nicht vereinbar ist, hat der Bundesrat die Stellungnahmen der Landtage zu erwägen und die Landtage über solche Beschlüsse zu unterrichten. Auf Grund der ausdrücklichen Regelung im B-VG und in Erwägung des Umstandes, dass das Zusammenspiel zwischen Bundesrat und Landtagen so flexibel wie möglich gestaltet werden sollte, ist es nicht notwendig, genaue Verfahrensbestimmungen hinsichtlich Art. 23g Abs. 3 B-VG in die GO-BR aufzunehmen. Jedoch sollte im Vorfeld das Zusammenwirken von Bundesrat und Landtagen abgesprochen und in der Präsidialkonferenz des Bundesrates beraten werden, um eine einheitliche und verlässliche Vorgangsweise zu gewährleisten.

Im EU-Ausschuss soll die Möglichkeit einer „Aussprache über aktuelle Fragen in Angelegenheiten der Europäischen Union im Zusammenhang mit dem Arbeitsbereich des Ausschusses“ eingeführt werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen umfassen auch eine Erweiterung des Katalogs der Verhandlungsgegenstände, die Einführung eines Antrags auf Erhebung einer Klage gegen einen Gesetzgebungsakt im Rahmen der Europäischen Union sowie eines Antrags auf Ablehnung einer Initiative oder eines Vorschlags gemäß Art. 23i Abs. 2 B-VG samt der entsprechenden Verfahrensbestimmungen, die Regelung des Subsidiaritätsprüfungsverfahrens und der Erstattung von Mitteilungen an die Organe der Europäischen Union.

Die vorgeschlagenen Änderungen stehen zum Teil in engem Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über Information in EU-Angelegenheiten (EU-Informationsgesetz). Mit der Neuordnung der Übermittlung von Informationen in Angelegenheiten der Europäischen Union an den Nationalrat und Bundesrat und der Schaffung der dafür notwendigen technischen und organisatorischen Einrichtungen ist es daher auch notwendig, die Bestimmungen der GO-BR über die Verteilung, den Zugang und die Behandlung von Informationen und Dokumenten in Angelegenheiten der Europäischen Union neu zu regeln. Das geschieht mit der Neufassung von § 18 Abs. 4 und der Schaffung einer Anlage zur GO-BR, die den Umgang mit und die Verteilung von Vorlagen, Dokumenten, Berichten, Informationen und Mitteilungen zu Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union im Detail regelt.“

Der Geschäftsordnungsausschuss hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Johann Kraml.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Georg Keuschnigg, Mag. Gerald Klug, Monika Mühlwerth, Manfred Gruber und mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Johann Kraml gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Geschäftsordnungsausschuss somit den Antrag:

Der diesem Ausschussbericht angeschlossenen Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates wird die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt.

Wien, 2011 12 13

                                  Johann Kraml                                                                   Manfred Gruber

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender