8635 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums und ein Bundesgesetz über die Transparenz von Medienkooperationen sowie von Werbeaufträgen und Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums erlassen und das KommAustria-Gesetz geändert werden

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird die umfassende Transparenz bei der Vergabe von „Werbe“aufträgen und von Förderungen „öffentlicher“ Stellen gewährleistet, indem die innerhalb eines halbjährlichen Beobachtungszeitraums errechnete Gesamthöhe von Aufträgen und Förderungen und das jeweilige periodische Medium (der jeweilige Förderungsnehmer) regelmäßig bekannt gegeben werden.

Ziel des Medien-Transparenzgesetzes ist eine höhere Transparenz bei Regierungsinseraten und bei Inseraten anderer öffentlicher Stellen. So ist nun etwa statt einer halbjährlichen Bekanntgabe aller Inseratenaufträge eine quartalsweise Meldung vorgesehen. Außerdem werden inhaltliche Anforderungen an Inserate festgeschrieben: sie müssen ein konkretes Informationsbedürfnis der Allgemeinheit decken, wobei beispielsweise etwa Sachinformationen, Informationen über die Rechtslage und Verhaltensempfehlungen genannt werden. Inserate, die ausschließlich oder teilweise der "Vermarktung“ der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen, sind unzulässig.

Einzelne Bestimmungen dieses Beschlusses des Nationalrates sind ein Fall des Artikel 44 Absatz 2 B‑VG und bedürfen daher der in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen zu erteilenden Zustimmung des Bundesrates.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Martin Preineder.

In der Debatte ergriff Bundesrat Hermann Brückl das Wort.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Martin Preineder gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag,

1.      gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.      dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 44 Absatz 2 B‑VG die verfassungs-mäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2011 12 13

                               Martin Preineder                                                                   Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender