8639 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz mit dem ein Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (Bundesvergabegesetz Verteidigung und Sicherheit 2012 – BVergGVS 2012) erlassen sowie das Bundesvergabegesetz 2006 geändert wird

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates werden zum einen Änderungen im Bundesvergabegesetz vorgenommen und zum anderen in Anlehnung an eine EU-Richtlinie ein eigenes Bundesgesetz für Auftragsvergaben im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich geschaffen. Unter anderem ist vorgesehen, den Schwellenwert für Direktvergaben zu erhöhen, neue vereinfachte Verfahren für wertmäßig mittelgroße Aufträge einzuführen, die Bestimmungen über den Eignungsnachweis zu lockern, die Möglichkeit der zentralen Beschaffung zu erweitern sowie in einzelnen Punkten, etwa bei der vertieften Angebotsprüfung, Erleichterungen sowohl für den Auftraggeber als auch für die Unternehmen vorzunehmen.

Schadenersatzansprüche gegen den Auftraggeber bestehen künftig auch dann, wenn er nicht schuldhaft gegen vergaberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Damit wird ein EuGH-Urteil umgesetzt.

Im Konkreten wird zur Vereinfachung von Vergabeverfahren künftig im gesamten Unterschwellenbereich ein selbst gestaltetes Verfahren zugelassen, wie es etwa bereits jetzt für nicht prioritäre Dienstleistungen gilt. Außerdem werden mit der "Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung" für öffentliche Auftraggeber und der "Direktvergabe nach vorherigem Aufruf zum Wettbewerb" für Sektorenauftraggeber zwei neue Vergabevarianten geschaffen, die für Aufträge unter 130.000 € (für öffentliche Auftraggeber) bzw. unter 200.000 € (für Sektorenauftraggeber) weitgehend formlose Auftragsvergaben bei gleichzeitiger Sicherstellung von Transparenz ermöglichen sollen. Für Bauaufträge ist für beide neue Varianten ein Limit von 500.000 € vorgesehen.

Der Schwellenwert für "klassische" Direktvergaben, der wegen der Wirtschaftskrise vorübergehend auf 100.000 € angehoben wurde und 2012 wieder auf 40.000 € sinken hätte sollen, wird nunmehr mit 50.000 € – bzw. 75.000 € im Sektorenbereich – festgelegt. Neu ist die Möglichkeit, bei der Direktvergabe zum Zwecke der Markterhebung verschiedene Angebote einzuholen, ohne gleich ein förmliches Vergabeverfahren durchführen zu müssen.

Unter das neue Bundesvergabegesetz für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (BVergGVS) fallen sowohl Liefer- als auch Dienstleistungs- und Bauaufträge. Als Beispiele werden etwa die Beschaffung von Militärgütern und sensibler Ausrüstung, Transportdienstleistungen und sensible Bauten wie Luftschutzbunker oder Landebahnen genannt. Die Schwellenwerte orientieren sich dabei an den Schwellenwerten für Sektorenauftraggeber: bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen beginnt der Oberschwellenbereich mit einer Auftragshöhe von 387.000 €, bei Bauaufträgen mit 4,845 Mio. €.

Auch die Rechtschutzbestimmungen sind – mit geringfügigen Adaptionen – im Wesentlichen an jene für "normale" Vergabeverfahren angelehnt. So ist das Bundesvergabeamt auch bei militärischen Beschaffungen ermächtigt, Verträge unter gewissen Voraussetzungen für nichtig zu erklären. Wie in den Erläuterungen festgehalten wird, ist Österreich bei der Umsetzung der EU-Richtlinie bereits säumig: sie hätte bis zum 21. August 2011 implementiert werden müssen.

Da durch den vorliegenden Beschluss auch Länderkompetenzen berührt sind, bedarf die Kundmachung des Gesetzes der Zustimmung der Länder.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Franz Wenger.

In der Debatte ergriff Bundesrat Edgar Mayer das Wort.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Franz Wenger gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                                  Franz Wenger                                                                     Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender