8642 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Auslandzulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Asylgerichtshofgesetz geändert werden und die Verordnung des Bundeskanzlers vom 29. Februar 1980 betreffend die Prüfung und die Klausurarbeiten für den Aufstiegskurs an der Verwaltungsakademie wieder in Kraft gesetzt und geändert wird (Dienstrechts-Novelle 2011)

Dieser Beschluss des Nationalrates sieht beispielsweise im Rahmen einer so genannten "Whistleblowing"-Regelung einen besseren Schutz für öffentlich Bedienstete vor, die Verdachtsmomente auf Korruption melden.

Bei der Ausbildung von RichterInnen wird ein stärkerer Fokus auf das Verständnis für wirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Abläufe und Zusammenhänge gelegt.

Um den Anteil von Frauen vor allem in Leitungsfunktionen weiter anzuheben, sollen Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation gegenüber männlichen Kollegen in Hinkunft so lange bevorzugt werden, bis in der entsprechenden Verwendungsebene eine Frauenquote von 50% (bisher 45%) erreicht ist.

Für öffentlich Bedienstete, die berufsbegleitend einen Bachelor-Abschluss machen, wird eine eigene Gehaltskurve, die zwischen Matura und Masterstudium angesiedelt ist, eingeführt. Ihnen steht künftig außerdem grundsätzlich jede Akademiker-Position offen.

Gesundheitlich beeinträchtigte BeamtInnen sollen künftig im gesamten Bundesdienst ohne wesentliche Gehaltseinbußen auf geeignete Alternativarbeitsplätze wechseln können. Damit will man die Zahl der Frühpensionen reduzieren. Im Bereich der Polizei werden die Mindestgröße von 168 Zentimeter für Männer und 163 Zentimeter für Frauen sowie diverse Altersbeschränkungen abgeschafft.

Neu ist weiters eine Art "Konkurrenzklausel" im Bereich des öffentlichen Dienstes. Damit wird etwa FinanzprüferInnen und ArbeitsinspektorInnen grundsätzlich untersagt, während einer "Abkühlphase" von sechs Monaten nach Beendigung ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses zu geprüften Firmen zu wechseln. Ähnliches gilt für RichterInnen.

Durch einen Abänderungsantrag im Plenum des Nationalrates erfolgte noch die Umsetzung des Gehaltsabschlusses mit den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Wolfgang Beer, Franz Perhab, Franz Wenger und Marco Schreuder, welcher mittels Beschluss des Ausschusses mit beratender Stimme beigezogen wurde.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Josef Saller gewählt.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                                    Josef Saller                                                                        Edgar Mayer

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender