8646 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finalitätsgesetz, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Kapitalmarktgesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden

Das Eingehen übermäßiger Risiken in der Finanzdienstleistungsbranche hat zur Schaffung systemischer Probleme in den Mitgliedstaaten und auf internationaler Ebene maßgeblich beigetragen. Angesichts dieser Entwicklung besteht die Notwendigkeit, die Anforderungen an interne Modelle im Handelsbuch zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen und die Risikoerfassung im Hinblick auf die Kreditrisiken zu ergänzen. Zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Kreditinstitutes sind zudem für Investitionen in risikosensitive Wiederverbriefungspositionen erhöhte Risikogewichte und umfassende Offenlegungsbestimmungen geboten.

Der gegenständliche Beschluss des Nationalrates hat die Schaffung besonderer Bestimmungen für die Gewichtung von Verbriefungspositionen im Handelsbuch sowie zusätzlicher Offenlegungsverpflichtungen zum Ziel. Kreditinstitute, die in Wiederverbriefungen investieren, werden nun auch in Bezug auf die zugrundeliegenden Verbriefungen zu einer Due-Diligence-Prüfung verpflichtet. Den Marktteilnehmern sollen somit präzise und umfassende Angaben zum Risikoprofil einzelner Institute zur Verfügung gestellt werden.

Durch den verstärkten Informationsaustausch innerhalb der neuen europäischen Aufsichtsbehörden wird darüber hinaus die Funktionsweise des Binnenmarkts durch die Gewährleistung eines wirksamen Maßes an Regulierung verbessert.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Michael Lampel.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Mag. Reinhard Pisec.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Michael Lampel gewählt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                                 Michael Lampel                                                                   Johann Kraml

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender