8648 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz und die Exekutionsordnung geändert werden

Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass sich die Berechnungsmethoden des Zuverdienstes bewährt haben. Seit Einführung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes haben sich jedoch Probleme mit der geringen Zuverdienstgrenze im Hinblick auf die – wenn auch nur in sehr geringem Maße mögliche – Aufrechterhaltung der selbständigen Tätigkeit bzw. des Gewerbebetriebs ergeben. Diese Probleme werden durch die Anpassung der Berechnungsmethode an jene der unselbständigen Einkünfte (Pauschalzuschlag von 30 %) beseitigt.

Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und der Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld wird auf 6.100 Euro erhöht, um den unselbständig erwerbstätigen Eltern neben dem Bezug des Kinderbetreuungsgeldes weiterhin eine geringfügige Beschäftigung im Sinne von § 5 Abs. 2 ASVG zu ermöglichen.

Eltern, die vor der Geburt arbeitslos sind, gehören nicht zur Zielgruppe des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes und haben daher auch dann keinen Anspruch wenn sie vor der Geburt neben dem Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig beschäftigt waren.

Sanktionsmöglichkeiten führen zur rechtzeitigen Einhaltung der gesetzlich vorgesehenen Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten.

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Martina Diesner-Wais.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Edgar Mayer, Martina Diesner-Wais, Mag. Bettina Rausch, Inge Posch-Gruska und Hans-Jörg Jenewein sowie mit beratender Stimme Bundesrat Efgani Dönmez, PMM.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Martina Diesner-Wais gewählt.

Der Ausschuss für Familie und Jugend stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                           Martina Diesner-Wais                                                       Mag. Bettina Rausch

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende