8651 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Wirtschaftsausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Dezember 2011 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Verbot der geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid erlassen wird und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 sowie das Mineralrohstoffgesetz geändert werden

Die geologische Speicherung von Kohlenstoffdioxid wird in der Richtlinie 2009/31/EG geregelt.

Bei der Abscheidung und geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid wird CO2 aus Kraftwerks- und Industrieanlagen abgeschieden, zu einer Speicherstätte transportiert und dort zur dauerhaften Speicherung in eine geeignete geologische Struktur injiziert. Der vorliegende Beschluss des Nationalrates betrifft nur die Exploration geologischer Strukturen, die sich zur geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid eignen, sowie die eigentliche Speicherung von Kohlenstoffdioxid. Derzeit befindet sich die CO2-Abscheidung und Speicherung allerdings noch im Entwicklungsstadium und es sind u.a. technische und sicherheitstechnische Fragenstellungen zu klären.

Nach Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2009/31/EG haben die Mitgliedsstaaten auch das Recht, keinerlei Speicherung auf Teilen oder auf der Gesamtheit ihres Hoheitsgebietes zuzulassen. Aufgrund der angeführten Bedenken soll von diesem Recht Gebrauch gemacht werden.

Auf der Basis des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates wird ein Verbot der dauerhaften geologischen Speicherung von Kohlenstoffdioxid, einschließlich der Exploration festgelegt. Davon ausgenommen sind Forschungsvorhaben geringen Umfanges.

 

Der Wirtschaftsausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. Dezember 2011 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuss war Bundesrätin Dr. Angelika Winzig.

An der Debatte beteiligte sich Bundesrat Franz Perhab.

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Bundesrätin Dr. Angelika Winzig gewählt.

Der Wirtschaftsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 13. Dezember 2011 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2011 12 13

                            Dr. Angelika Winzig                                                                Sonja Zwazl

                                 Berichterstatterin                                                                       Vorsitzende