8655 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Umweltausschusses

über den Beschluss des Nationalrates vom 18. Jänner 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Chemikaliengesetz 1996 geändert wird (ChemG-Novelle 2011)

Die Entwicklung des Chemikalienrechts der Europäischen Union in den letzten Jahren macht es notwendig, gesetzliche Begleitvorschriften für die Anwendung direkt geltender EU-Verordnungen, insbesondere von REACH (Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien) zu schaffen und Klarstellungen für das Übergangsregime zur "CLP-Verordnung" über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zu treffen.

Mit dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates wird daher das nationale Vollzugsinstrumentarium entsprechend den Vorstellungen der Europäischen Kommission an das Marktüberwachungsrecht angepasst.

Um das existierende Schutzniveau in Bezug auf Stoffe, die eine erhebliche Gesundheitsgefahr herbeiführen können, zu erhalten, ist es notwendig, die relevanten Bestimmungen entsprechend dem Stufenplan (unterschiedliche CLP-Anwendungstermine für Stoffe und Gemische – 1.12.2010 /1.6.2015) auf die neuen Kriterien der CLP-V, die den alten im Giftrecht erfassten Kriterien weitgehend entsprechen, umzustellen. Gleichzeitig werden bestimmte, durch das EU-Recht obsolet gewordene Meldepflichten (vor allem die Bestimmungen zur Giftliste) aufgehoben und dadurch Erleichterungen des administrativen Aufwandes für Behörden und Unternehmen erreicht.

Mit dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates wird der betroffenen Wirtschaft die Erlangung von Giftbezugsbewilligungen durch die Umstellung des gegenwärtigen Bewilligungssystems auf ein Meldesystem für bestimmte Gewerbe und land- und forstwirtschaftliche Betriebe erleichtert.

Bei diesen Maßnahmen wurde jedoch besonderes Augenmerk auf den weitgehenden Erhalt des gegenwärtigen Schutzniveaus gelegt, das mittlerweile seit Jahrzehnten in Österreich etabliert und allgemein akzeptiert ist.

Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 31. Jänner 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Klaus Konrad.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Werner Stadler und Martina Diesner-Wais sowie mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Klaus Konrad gewählt.

Der Umweltausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2012 01 31

                                   Klaus Konrad                                                                   Werner Stadler

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender