8661 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

über den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2012 gemäß § 9 LWG 1992 (III-447-BR/2011 d.B.)

Im Jahr 2010 stiegen die Einkommen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich um 20% auf 22.863 Euro. Je nicht entlohnte Arbeitskraft (nAK) waren es 17.508 Euro, was einer Steigerung von 21% bedeutet. Trotz dieser Steigerung konnte jedoch das Einkommensniveau der Jahre 2007 und 2008 nicht erreicht werden. Der Einkommenszuwachs war vor allem preisbedingt. Nach den starken, zum Teil katastrophalen Preiseinbrüchen im Jahr 2009 erholten sich die Preise im Berichtsjahr bei den meisten Hauptprodukten wie vor allem Milch. Das Zurückbleiben unter dem Niveau von 2007 und 2008 hingegen hat seine Ursachen vor allem in den auch preisbedingten steigenden Aufwendungen für die landwirtschaftlichen Betriebe.

Die Bundesregierung bekennt sich auf europäischer Ebene dazu, dass eine nachhaltige, multifunktionale und flächendeckende Landwirtschaft auch in Zukunft ein Schlüsselbereich der Gemeinschaftspolitik und damit des Gemeinschaftshaushalts sein muss. Den Rahmen für die Förderung und Leistungsabgeltung bildet dabei die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Vor allem in der 2. Säule ist es Österreich mit dem Programm für Ländliche Entwicklung in besonderem Maße gelungen, die vielfältigen Möglichkeiten der Leistungsabgeltung im Rahmen der GAP zu nutzen. Daneben müssen aber auch weiterhin ausreichend Mittel für die 1. Säule der GAP sichergestellt werden, die eine Grundabsicherung für die Landwirte darstellt, um die Bereiche Versorgungssicherheit, Sicherheit von Lebensmitteln, Umwelt- und Wasserschutz sowie Tierschutz auch in Zukunft sicherstellen zu können.

Diese Position ist – nach der im Bericht geäußerten Absicht der Bundesregierung – für die Zukunft abzusichern und weiterzuentwickeln. Die Verhandlungen für die Ausgestaltung der Planperiode 2014 bis 2020 sind in ein entscheidendes Stadium getreten. Die Europäische Kommission hat ihre Vorstellung für die Ausgestaltung des gemeinsamen Haushaltes für die Finanzperiode 2014-2020 vorgelegt, die Vorschläge für die GAP Marktordnung und ländliche Entwicklung werden für Herbst des Jahres erwartet.

Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 31. Jänner 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Walter Temmel.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Walter Temmel gewählt.


Der Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 31. Jänner 2012 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft im Jahre 2012 gemäß § 9 LWG 1992 (III-447-BR/2011 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2012 01 31

                                 Walter Temmel                                                                Martin Preineder

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender