8669 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz geändert wird
Die Änderungen ermöglichen die Anpassung an moderne technische Gegebenheiten im Zuge der Digitalisierung. Regelungen, die in der „analogen Zeit“ aufgrund der bei der analogen Übertragungstechnik herrschenden Frequenzknappheit unter dem Titel der Sicherung der Meinungsvielfalt noch gerechtfertigt waren, sind im Zeitalter der digitalen Terrestrik nicht länger aufrecht zu erhalten, sondern beeinträchtigen eine Fortentwicklung des dualen Systems. Aus diesem Grund wird das Verbot der Überschneidung in § 11 Abs. 1 ebenso aufgegeben wie die Beschränkung eines Medienverbundes auf bloß zwei Fernsehprogramme. Nach der vorliegenden Änderung wird auf die an einem Ort empfangbare „Palette“ an Fernsehprogrammen abgestellt. Hierbei ist die Gesamtzahl der über die verschiedenen Multiplex-Plattformen bereitgestellten Programme abzustellen. Klargestellt wird auch, dass sich ein Medienverbund, dem aufgrund der durch § 9 Abs. 3 Z 1 oder 2 PrR-G eingeräumten Möglichkeiten bereits zwei Hörfunkprogramme „zuzurechnen“ sind, für ein weiteres Engagement im Fernsehbereich dazu entschließen muss, eine Zulassung nach dem Privatradiogesetz „aufzugeben“.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Josef Saller.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde ebenfalls Bundesrat Josef Saller gewählt.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 03 13
Josef Saller Georg Keuschnigg
Berichterstatter Vorsitzender