8670 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus

Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2012 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2011/2012 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG  (III-454-BR/2012 d.B.)

In dem am 15. November 2011 angenommenen Arbeitsprogramm der EK finden sich unter dem Titel "Europäische Erneuerung" vier politische Prioritäten: Ein Europa der Stabilität und Verantwortung, Schaffung einer Union nachhaltigen Wachstums und der Solidarität, mehr Gewicht der Stimme der EU auf der internationalen Bühne sowie intelligente Rechtssetzung und Umsetzung. Für 2012 ist die Annahme von 129 Initiativen vorgesehen. Die dänische Präsidentschaft der ersten Jahreshälfte 2012 wird sich auf notwendige Maßnahmen angesichts der wirtschaftlichen und finanziellen Situation und den Mehrjährigen Finanzrahmen, die Stärkung des Binnenmarktes, Förderung von "green growth" für ein Grünes Europa und die Umsetzung des Stockholmer Programms für ein sicheres Europa konzentrieren. Auch Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der EU 2020-Strategie sind für die dänische Ratspräsidentschaft prioritär

Institutionelle Fragen betreffen neben dem "Fiskalpakt" auch den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Regelung des Status der Europäischen Parteien. Zum 18-Monatsprogramm gehören ferner Bemühungen zu einer effizienteren Gestaltung der Gemeinschaftsstatistiken. Im Bereich Öffentlicher Dienst liegt ein Vorschlag zur Reform des EU-Beamtenstatus vor. Es geht um neue Gehaltsregelungen und Pensionsregelungen, die auf eine Verlängerung des aktiven Verbleibs in den Institutionen abzielen

Im 18-Monatsprogramm ist auch die Annahme eines neuen umfassenden Rechtsrahmens zum Schutz personenbezogener Daten in der EU enthalten. Österreich sieht dabei das in der Richtlinie 95/46/EG vorgegebene Niveau des Datenschutzes als grundsätzlichen Maßstab für ein allenfalls umfassendes Datenschutzrechtsinstrument an und steht auf dem Standpunkt, es dürfe nicht unterboten werden. Zahlreiche datenschutzrelevante Initiativen gibt es auch im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Auch hier ist die Einhaltung des Datenschutzes für Österreich ein zentrales Anliegen

 

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Dr. Magnus Brunner.

An der Debatte beteiligte sich mit beratender Stimme Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Dr. Magnus Brunner gewählt.


Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, den Bericht des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst an das Parlament zum Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2012 und zum 18-Monatsprogramm des Rates für 2011/2012 gemäß Art. 23f Abs. 2 B-VG iVm § 7 EU-InfoG  (III-454-BR/2012 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

 

Wien, 2012 03 13

                            Dr. Magnus Brunner                                                          Georg Keuschnigg

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender