8671 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates
Bericht
des Ausschusses für innere Angelegenheiten
über den Beschluss des Nationalrates vom 29. Februar 2012 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeikooperationsgesetz und das Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung geändert werden (SPG-Novelle 2011)
Der vorliegende Beschluss des Nationalrates trägt dem Umstand Rechnung, dass seit der SPG-Novelle 2006 das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) nur im Kontext spezifischer Reformen (zB Zweites Gewaltschutzgesetz, Maßnahmenpaket zum vorbeugenden Schutz gegen Gewalt bei Sportgroßveranstaltungen etc.) überarbeitet wurde. Auf die zwischenzeitlich von Lehre und Praxis kontinuierlich vorgebrachten Anregungen zur Klarstellung und Verbesserung einzelner Bestimmungen soll nunmehr mit der gegenständlichen Novelle reagiert und eine Anpassung an geänderte rechtliche oder tatsächliche Verhältnisse vorgenommen werden.
Der gegenständliche Beschluss weist folgende Regelungsschwerpunkte auf:
- Stärkung der Polizeiarbeit in der Terrorismusprävention durch die Festlegung einer Datenermittlungs- und Bearbeitungsbefugnis zur Analyse und Bewertung von Informationen bezüglich einer Gefährdung für verfassungsmäßige Einrichtungen und deren Handlungsfähigkeit sowie Ausweitung der Aufgabe „Erweiterte Gefahrenerforschung“ auf das Beobachten von Einzelpersonen (§ 21 Abs. 3);
- Optimierung von Befugnissen und Aufgaben der Sicherheitsexekutive so zB durch Schaffung einer rechtlichen Grundlage zur besseren Handhabe gegen Hausbesetzer durch die Ahndung der Nichtbefolgung des Betretungsverbots als Verwaltungsübertretung;
- Stärkung des Opferschutzes bei Identitätsmissbrauch durch Gewährleistung einer raschen Identitätsabklärung durch die Verarbeitung von Lichtbild und Fingerabdrücken auf Ersuchen des Opfers;
- Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden mit den Jugendwohlfahrtsträgern in Angelegenheiten der Jugendfürsorge sowie der Datenschutzkommission im Bereich des sicherheitspolizeilichen Erkennungsdienstes sowie
- sonstige Änderungen wie zB die Anpassung der Strafhöhe für Verwaltungsübertretungen in §§ 81, 82 und 83 SPG und die Schaffung einer materiellen Verjährungsregelung in § 92 SPG.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Christoph Kainz.
An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Johann Ertl, Edgar Mayer und Wolfgang Beer sowie mit beratender Stimme Bundesrat Marco Schreuder.
Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Christoph Kainz gewählt.
Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2012 03 13
Christoph Kainz Franz Perhab
Berichterstatter Vorsitzender