8674 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2010) (III-445-BR/2011 d.B.)

Der vorliegende Bericht beinhaltet einen Beitrag des Bundesministeriums für Inneres sowie einen Beitrag des Bundesministeriums für Justiz und gibt Aufschluss über

 

-       die Kriminalität im Spiegel des Kriminalitätsberichts;

-       Kriminalitätsbekämpfung;

-       Ermittlungen, organisierte und allgemeine Kriminalität;

-       Computer- und Netzwerkkriminalität;

-       Forensik und Technik;

-       Wirtschaftskriminalität;

-       Extremismus und Terrorismus;

-       Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung;

-       Exekutivdienst;

-       Aus- und Fortbildung – Sicherheitsakademie;

-       Zivilschutz, Krisen- und Katastrophenschutzmanagement;

-       Legistik;

-       Technische Ausrüstung;

-       Kommunikations- und Informationstechnik;

-       Bau- und Liegenschaftsangelegenheiten;

-       die Tätigkeit der Strafjustiz;

-       Verurteilungen;

-       Reaktionen und Sanktionen;

-       Bericht über den Strafvollzug;

-       Haftentlassungshilfe;

-       die Wiederverurteilungsstatistik 2006 bis 2010;

-       gesetzgeberische Tätigkeit im Kriminalrecht;

-       Strafprozess und Ermittlungsmaßnahmen;

-       Hilfeleistung für das Verbrechensopfer, Opferschutz;

-       strafrechtliches Entschädigungsgesetz;

-       internationale Zusammenarbeit;

-       personelle und organisatorische Maßnahmen bei den Justizbehörden.

 

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 13. März 2012 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuss war Bundesrat Günther Köberl.

An der Debatte beteiligten sich die Bundesräte Ewald Lindinger, Edgar Mayer und Johann Ertl.

Zum Berichterstatter für das Plenum wurde Bundesrat Günther Köberl gewählt.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Bundesrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 13. März 2012 den Antrag, den Bericht der Bundesregierung über die innere Sicherheit in Österreich (Sicherheitsbericht 2010) (III-445-BR/2011 d.B.) zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2012 03 13

                                 Günther Köberl                                                                    Franz Perhab

                                   Berichterstatter                                                                       Vorsitzender